Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 51 Seiten

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Neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Anhörungsverfahren Berufsqualifikationen - Bericht

Zuständige Behörde, die Zuständige Behörde, die

ein Gesuch stellt das Gesuch beantwortet

B. Weitere Kooperationsmodalitäten

Artikel 56 Ziffer 3 sieht die Nennung der zuständigen Behörden für jeden Mitgliedstaat vor, für die Ausstellung oder Entgegennahme der Ausbildungsnachweise und die Behandlung von Anerkennungsgesuche in Anwendung der neuen Richtlinie.

Ziffer 4 sieht die Nennung eines Koordinators vor, der die einheitliche Anwendung der Richtlinie fordert und Informationen, die für die Anwendung der Richtlinie nützlich sind, sammelt, namentlich über die Reglementierung des Zugangs zum Beruf. Zu diesem ThemaDie Behörde sendet ein Die Behörde nimmt das

muss gesagt werden, dass der Koordinator, wie er momentan existiert, nur eine offizielleGesuch Gesuch (inkl. Frist) an

Rolle für das allgemeine Anerkennungssystem inne hat. Mit der neuen Richtlinie wird er Koordinator sämtlicher Anerkennungssysteme.

Artikel 57 sieht die Nennung einer Kontaktstelle vor, wie jene die bereis im BBT existiert. Aufgabe der Kontaktstelle ist, die Migranten an die kompetenten nationalen Behörden zu verweisen, die anderen Staaten über die nationalen Rechtsvorschriften zu informieren undDas Gesuch wird angenommen

den Bürgern bei der Realisierung der Rechte, die von der neuen Richtlinie verliehen werden, zu helfen.

Gemäss Artikel 58 der neuen Richtlinie, untersteht die Koordinatorengruppe, die unter dem aktuellen System ein beratendes Komitee ist, gemäss demDie Behörde bearbeitet Reglungsverfahren dem

das Gesuch

komitologischen System und verfügt über eine Entscheidungsbefugnis, die es heute nicht hat.

Dies hat Folgen für Drittstaaten wie die Schweiz und die EWR-Staaten. Sie werden an der Entscheidungsphase nicht teilnehmen können, werden aber trotz allem eingeladen an den Arbeiten des Komitees teilzunehmen. Diese Beteiligung ist gebieterisch um über die

Das Gesuch ist offen – das Gesuch wird bearbeitet

Entwicklung des Systems informiert zu werden.

Diese Staaten werden sich, zum Zeitpunkt der Abstimmung, zurückziehen müssen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Koordinatorengruppe - wie sie bereits heute besteht -, ohne Befugnis, ausser des Informationsaustausches, sowie eine komitologische Gruppe, zu

Die Behörde nimmt die

schaffen, wovon die EFTA Mitgliedstaaten ausgeschlossen wären.Informationen an

Artikel 59 sieht die Konsultation der betroffenen beruflichen Gruppierungen vor. Er bezieht sich sicher auf das beratende Komitee der Architekten und des Komitees öffentliche Gesundheit.

Das Gesuch wird beantwortet und geschlossen – Die Informationen werden angenommen

VIII. Sonstige Bestimmungen (Titel VI)

Der gesamte Ablauf erfolgt online auf einer gesicherten Website. Im Voraus erstellte Formulare, mit automatischen Übersetzungen und vorheriger Registrierung der zuständigen Behörden durch den Mitgliedstaat, machen den Gebrauch der Datenbank einfach und benutzerfreundlich.

B. Andere Modalitäten der Zusammenarbeit

Artikel 56 Ziffer 3 sieht die Nennung der zuständigen Behörden für jeden Mitgliedstaat vor, für die Ausstellung oder Entgegennahme der Ausbildungsnachweise und die Behandlung von Anerkennungsgesuche in Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG.