Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 51 Seiten
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Neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Anhörungsverfahren Berufsqualifikationen - Bericht
Diese neue Datenbank, welche über Monate entwickelt wurde, stellt ein sehr wirksames Werkzeug dar. Demnächst wird sie, für vier Berufe (Buchhalter, Arzt, Apotheker, Kinesitherapeut), experimentell in Betrieb gesetzt, danach wird sie auf die Gesamtheit aller Berufe ausgedehnt. Sie sollte die Kommunikation zwischen den Behörden verbessern, was höchstnotwendig ist.
Die Verwaltung dieser Datenbank bedarf indessen zusätzliche Ressourcen. Die Datenbank muss über sämtliche Informationen über die Berufe in der Schweiz verfügen. Anschliessend müssen die Anfragen von den Mitgliedstaaten beantwortet werden. Diese Aufgaben wurden schon schriftlich erledigt, aber die Koordinationsarbeit ist neu. Gemäss einer Schätzung der Europäischen Kommission beläuft sich dieser Aufwand für einen kleinen Staat wie die Schweiz auf 1-2 Vollzeitstellen.
2. Zweck des IMI
Die Umsetzung der EU-Gesetzgebung hängt in erster Linie von der Partnerschaft und der administrativen Zusammensetzung ab. Diese Zusammenarbeit findet zwischen Instanzen verschiedener Art statt, sowohl auf lokaler, regionaler als auch nationaler Ebene. Die sukzessiven Erweiterungen machen die Notwendigkeit immer deutlicher, diese Zusammenarbeit weiterzuentwickeln.
Die im Informationsaustausch festzustellenden Probleme ergeben sich vor allem aus folgenden Faktoren:
- Sprachunterschiede;
- die Partner sind nicht genau bekannt;
- die Verwaltungen arbeiten unterschiedlich;
- gemeinsame Verfahren fehlen.
Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, Anfragen anderer Mitgliedstaaten mit der Lieferung der gewünschten Informationen zu unterstützen. Dank der neuen Datenbank IMI wird das Erfüllen dieser Verpflichtung vereinfacht.
3. Globale Struktur der IMI
IMI ist ein Netzwerk. Es speist gemeinsam vereinbarte Regeln in ein Informationssystem ein; die Mitgliedstaaten haben fortan nur noch einen einzigen Partner (IMI) und müssen nicht mehr 26 bilaterale Beziehungen parallel verwalten. Die Datenbank IMI soll nicht nur die Probleme regeln, die sich durch die Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG ergeben, sondern findet auch Anwendung auf die Dienstleistungsrichtlinie: Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass es immer mehr verschiedenen Informationssysteme gibt.
4. Hauptmerkmale
Das IMI-System ermöglicht:
- die Partnerbehörde in einem anderen Mitgliedstaat zu finden;
- das Gesuch anhand einer auf den Gesetzesbestimmungen basierenden Frageliste auszuwählen;
- eine Beantwortungsfrist festzulegen;
- per E-Mail über ein automatisches Warnsystem zu verfügen;
- in 23 Sprachen zu arbeiten.
Ausserdem erlaubt es:
- Dokumente anzufügen (Kopien von Diplomen usw.);