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Vernehmlassung 2007/21: Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten · 11 Seiten
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Warnhinweise auf Tabakprodukte
3 Spezifische Regeln für den „Rauchstopphinweis“
Wenn die Abmessungen der Verpackung eine Anpassung der kombinierten Warnhinweise erfordern, müssen die folgenden Regeln zum „Rauchstopphinweis“ beachtet werden:
a. Für den „Rauchstopphinweis“ erfolgt die grafische Gestaltung durch Änderung der Schriftgrösse und des Zeilenumbruchs (1, 2 oder 4 Linien), um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
b. Die Abbildung der geknickten Zigarette wird durch massstabsgetreue Grössenänderung angepasst.
SR ..........