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Vernehmlassung 2007/21: Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten · 11 Seiten
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Ab dem 1. Januar 2010 müssen die Packungen aller abgegebenen Tabakprodukte bis zum nächsten Serienwechsel die Serie 2 tragen.
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Für Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen, die nach bisherigem Recht bewilligt worden sind, muss bis zum 31. Mai 2008 gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d TabV um eine neue Bewilligung ersucht werden. Sie dürfen bis zum 31. Dezember 2008 nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Art. 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
....November 2007 Eidgenössisches Departement des Innern
Pascal Couchepin