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Vernehmlassung 2007/26: Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK). Lebensmittel - und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VhyS) · 6 Seiten

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Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)

Änderung vom

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement

verordnet:

I

Die Verordnung des EVD vom 23. November 20051 über die Hygiene beim Schlachten wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1

1 Die Genusstauglichkeit wird verfügt:

a. mit einem Genusstauglichkeitskennzeichen:

1. bei Fleisch von Tieren der Pferde- und Rindergattung mit je einem Stempelabdruck auf die Viertel oder Sechstel; ausgenommen davon ist Fleisch von Tieren der Rindergattung, die jünger sind als 6 Wochen,

Art. 9 Abs. 1 Bst. a

1 Schlachtbetriebe mit einer Förderanlage für Schlachttierkörper müssen deren Geschwindigkeit so regulieren, dass je Schlachttierkörper und dazugehörende Teile mindestens folgende Zeitspanne für die Fleischuntersuchung zur Verfügung steht:

a. für Tiere der Rindergattung, die mindestens 4 Minuten;

sechs Wochen alt sind:

II

1 Die Anhänge 3, 5 und 6 werden gemäss Beilage geändert.

2 Anhang 12 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

1 SR 817.190.1

2003–......