Vorlage

Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Tierschutzgesetz Entwurf (TSchG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Nationalrates vom [Datum]1

und in die Stellungnahme des Bunderates vom [Datum] 2,

beschliesst:

I

Das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 20053 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 80 Absätze 1, 2 und 2bissowie 120 Absatz 2 der Bundesverfassung4

Art. 1 Zweck

Zweck dieses Gesetzes ist:

a. die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen; und

b. Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen.

Gliederungstitel vor Artikel 21a

8. Abschnitt: Schutz vor Verletzungen durch Hunde

Art. 21a Einteilung der Hunde nach Gefährlichkeit

1 Hunde werden eingeteilt in:

a. wenig gefährliche Hunde;

b. möglicherweise gefährliche Hunde; und

1 BBl 2007 …

2 BBl 2007 …

3 SR ... [BBl 2006 327]

4 SR 101 [BBl ...]