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Vernehmlassung 2007/49: Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) · 4 Seiten
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Tierschutzgesetz Entwurf (TSchG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Nationalrates vom [Datum]1
und in die Stellungnahme des Bunderates vom [Datum] 2,
beschliesst:
I
Das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 20053 wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 80 Absätze 1, 2 und 2bissowie 120 Absatz 2 der Bundesverfassung4
Art. 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist:
a. die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen; und
b. Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen.
Gliederungstitel vor Artikel 21a
8. Abschnitt: Schutz vor Verletzungen durch Hunde
Art. 21a Einteilung der Hunde nach Gefährlichkeit
1 Hunde werden eingeteilt in:
a. wenig gefährliche Hunde;
b. möglicherweise gefährliche Hunde; und
1 BBl 2007 …
2 BBl 2007 …
3 SR ... [BBl 2006 327]
4 SR 101 [BBl ...]