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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
1 AUSGANGSLAGE
1.1 Auftrag
Seit zehn Jahren hat der Bundesrat seine strategischen Absichten und konkreten Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in einer nationalen Strategie zusammengefasst. Nach der ersten Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ im Jahr 1997, fünf Jahre nach der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro, verabschiedete der Bundesrat im Jahr 2002 im Vorfeld des „Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung“ von Johannesburg seine zweite „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002“.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 am 27. März 2002 beschloss der Bundesrat, die Strategie bis 2007 zu erneuern. Basis für die neue Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz1. Anlässlich deren Kenntnisnahme am 17. Januar 2007 bestätigte der Bundesrat den Beschluss zur Strategieerneuerung. Diesen setzt der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht um.
1.2 Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes
Der Bundesrat orientiert sich auch künftig an der Definition von Nachhaltiger Entwicklung, die im Hinblick auf die UNO-Konferenz von 1992 über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 erarbeitet und nach ihrer Vorsitzenden als „Brundtland-Definition“ benannt worden ist. Danach ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Zwei ergänzende Aspekte sind für das Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse insbesondere der Armen.2
Dieser Definition liegt eine ethische Orientierung zugrunde. An die Stelle einer umfassenden Verfügungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwischen den Generationen und den Weltregionen treten. Denn Nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass die Lebensgrundlagen für alle jetzt und künftig lebenden Menschen gesichert werden, und zwar unter menschenwürdigen und gerechten Bedingungen. Diesen Grundsatz der Zukunftsverantwortung hat die Staatengemeinschaft – und mit ihr auch die Schweiz – mit der Verabschiedung der Dokumente der Rio-Konferenz sowie des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 als Leitidee anerkannt.
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält Elemente mit unterschiedlichem Charakter. In den Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung (Ziffer 2) zeigt der Bundesrat sein Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung auf und wie er sie in die Gesamtheit der Bundespolitiken integrieren will. Er lehnt sich an die Leitlinien der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 an und konkretisiert sie weiter. Ziffer 3 enthält den Aktionsplan des Bundesrates im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung für die Legislaturperiode 2007-2011. Diesen richtet er auf langfristige Schlüsselherausforderungen und damit auf die Bereiche mit dem bedeutendsten Handlungsbedarf aus. Hervorgehoben werden auch transversale Politikbereiche wie Finanzpolitik, Bildung, Forschung, Innovation und Kultur, die auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken.
Für die Umsetzung der Strategie (Ziffer 4) stützt sich der Bundesrat auf die bestehenden Gremien ab. Zuständig für die Verfolgung der Strategie ist der Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Ent-
1 Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007 2 World Commission on Environment and Development: Our Common Future. Oxford / New York 1987, S. 43