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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
2 LEITLINIEN FÜR DIE POLITIK DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG
Die Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung basieren auf der Bundesverfassung (BV5, Artikel 2, 54, 73) sowie auf für die Nachhaltige Entwicklung wichtigen internationalen Referenzdokumenten der Vereinten Nationen6 und der OECD7. Die aktualisierte Strategie der Europäischen Union8 stellt ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Die hier aufgeführten Leitlinien konkretisieren und aktualisieren die Leitlinien, welche der Bundesrat im Bericht „10 Jahre nach Rio – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung“ an die Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) der UNO übermittelte9 und in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 festlegte.10
2.1 Zukunftsverantwortung wahrnehmen
Die grundlegende Herausforderung, die Bedürfnisbefriedigung aller Menschen, namentlich auch jener im Süden, zu gewährleisten und gleichzeitig den Umwelt- und Ressourcenverbrauch zu senken, erfordert einen langfristigen grundlegenden Veränderungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft.
Nach dem in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung verankerten Prinzip der gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung müssen dabei die hoch entwickelten Industrieländer mit ihrer besonderen Verantwortung für vergangene und gegenwärtige Entwicklungsprozesse und ihren grösseren finanziellen und technischen Ressourcen voranschreiten. Angesichts ihrer Wachstumsdynamik müssen die Entwicklungsländer und insbesondere die Schwellenländer jedoch rasch nachfolgen.
Zukunftsverantwortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien als grundlegende Rahmenbedingungen für langfristig tragfähiges wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Handeln auf allen Ebenen zu fördern sind. Ein vorsorgender Ansatz ist notwendig, um eine mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern und präventive Massnahmen zu ergreifen, auch wenn über die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch keine vollkommene Klarheit vorliegt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Preise die wahren Kosten widerspiegeln, und dass die Verursacher für die von ihnen angerichteten Schäden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommen.
2.2 Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen
Die in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 definierten Kriterien zur Konkretisierung der anzustrebenden Ziele in den drei Dimensionen „ökologische Verantwortung“, „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“ werden inhaltlich weitergeführt (siehe untenstehende Tabelle). Bei der Ausgestaltung der Politiken ist darauf zu achten, dass allen drei Zieldimensionen und allen Kriterien der Nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird (umfassende Betrachtung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen).
5 6 UN DESA: Guidance in Preparing a National Sustainable Development Strategy: Managing Sustainable Development in the New Millennium. New York 2002 7 OECD: The DAC Guidelines, Strategies for Sustainable Development: Guidance for Development Co-operation. Paris 2001 8 Rat der Europäischen Union: EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung, angenommen am 15./16. Juni 2006 9 Schweizerischer Bundesrat: 10 Jahre nach Rio 1992 – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung. Bericht vom 3. Juni 2001 zuhanden des Sekretariates der Commission on Sustainable Development. Bern 2001 10 Siehe auch Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007