Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/55: 05.463 Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden · 4 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
6. Ein Kanton (GR) fordert explizit, dass in den Tourismuskantonen die so genannten
„Tourismusheiraten“ von den vorgeschlagenen Änderungen in keiner Weise tangiert werden und auch in Zukunft möglich sind.
V. Zu Art. 99 Abs. 4 ZGB (neu)
1. Ein Kanton (NE) fordert – für den Fall, dass Art. 99 Abs. 4 ZGB in Kraft treten sollte –
eine Verankerung dieser Meldepflicht in den entsprechenden Datenschutzgesetzen.
2. Ein Kanton (SH) ist der Meinung, die Meldepflicht könne ohne weiteres in der Zi-
vilstandsverordnung geregelt werden, weil Art. 97 Abs. 3 lit. c des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 die gesetzliche Grundlage dazu abgebe.
3. Eine Regierungspartei („parti gouvernemental“) (CVP) schlägt vor, dass die Zi-
vilstandsbeamten sich stets an die Ausländerbehörden wenden, wenn der rechtmässige Aufenthalt der Eheleute nicht sofort erkennbar ist. So könne vermieden werden, dass die Zivilstandsbeamten alle möglichen Bewilligungen kennen müssten.
4. Ein Vernehmlassungsadressat (LPS), der sich für den Nachweis des rechtmässigen
Aufenthalts der Brautleute ausspricht, ist jedoch gegen die Einführung einer Meldepflicht im Sinne von Art. 99 Abs. 4 ZGB.
5. Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (AG und der Schweizerische Verband für Zi-
vilstandswesen) wünschen sich die Zusammenarbeit von Zivilstands- und Migrationsbehörden bzw. eine gesetzlich verankerte Meldepflicht auch in den übrigen Sachbereichen des Zivilstandswesens (Geburten, Anerkennungen, Todesfälle usw.), da diese auch wieder die Migrationsbehörden betreffen würden.
VI. Zu Art. 5 Abs. 4 PartG (neu)
1. Einige Vernehmlassungsteilnehmer (NW, SZ, ZH und UR) fragen sich, ob sich die
Regelung gemäss Art. 1 SchlT ZGB auch auf hängige Vorverfahren betreffend die Eintragung der Partnerschaft bezieht. Sollte dies nicht der Fall sein, so regen sie an, eine entsprechende Übergangsbestimmung im PartG zu schaffen.
VII. Zu Art. 6 PartG
1. Ein Vernehmlassungsteilnehmer (LPS), der sich für den Nachweis des rechtmässi-
gen Aufenthalts der Brautleute ausspricht, ist gegen die Einführung einer Meldepflicht im Sinne von Art. 6 PartG.
VIII. Weitere Anregungen
1. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer (AG, BL und LPS) sind der Meinung, dass die
vorgeschlagenen Änderungen nicht im ZGB bzw. PartG, sondern im IPRG geregelt werden sollten.