Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/6: Steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften (PaIv 04.457) · 7 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

schweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dadurch sollen die Präferenzen anhand der vier zur Disposition gestellten Varianten zur Zukunft der Dumont-Praxis (Aufhebung nur auf Bundesebene, Aufhebung sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene, keine Aufhebung, Einschränkung) in Erfahrung gebracht werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 9. März bis 15. Juni 2007. Insgesamt gingen 57 Stellungnahmen ein. Bei der Auflistung der Ergebnisse ist der Einfachheit halber pro Vernehmlassungsteilnehmer nur die bevorzugte Variante registriert worden. Die aus den Stellungnahmen hervorgegangenen Beurteilungen einer zweit- oder drittbesten Variante, falls es diese überhaupt zum Ausdruck kam, haben der besseren Übersichtlichkeit zuliebe in der vorliegenden Auswertung keinen Eingang gefunden.

II. Ergebnisse

1. Aufhebung der Dumont-Praxis nur auf Bundesebene

Kein Kanton hat sich für die diesen Vorschlag stark gemacht. Hingegen wird er unter den Parteien sowohl von der SVP als auch von der FDP als beste Option erachtet. Diesem Befund haben sich der Schweizerische Städteverband und der Verband der Immobilien-Investoren (VIV) angeschlossen.

Mit der Aufhebung der Dumont-Praxis erhofft sich die SVP einen Beitrag zur Wohneigentumsförderung, die positive Auswirkungen auf die Bauwirtschaft hat sowie administrative Erleichterungen für Verwaltung und Steuerzahler wie auch einen Gewinn an Rechtssicherheit für Hauseigentümer mit sich bringen soll. Letzteres deshalb, weil mit der Abschaffung der Dumont-Praxis eine problematische Rechtsprechung des Bundesgerichts beseitigt würde. Die FDP setzt den argumentatorischen Schwerpunkt anders. Sie verspricht sich von der Abschaffung primär eine energiepolitische Erneuerung des Schweizer Immobilienparks und einen fiskalisch bedingt erleichterten Zugang zum Wohneigentum. Der VIV stellt steuertechnische Gründe ins Zentrum. Mit einer Abschaffung könnten die für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort in Abzug gebracht werden. Mühsame Unterscheidungen, ob der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt worden sei oder nicht, würden künftig entfallen.

Die auf Bundesebene zu limitierende Abschaffung wird von der FDP mit dem gewünschten Steuerwettbewerb begründet. Den Kantonen soll die Beseitigung nicht aufgezwungen werden. Auch die SVP zieht aus föderalistischen Gründen diese Variante vor. Den Kantonen habe es freizustehen, ob sie ähnliche Schritte unternehmen wollen. Die Beschränkung auf Bundesebene wird vom VIV damit begründet, dass er sich auf diese Weise eine höhere politische Realisierbarkeit der Vorlage verspricht.

Vorschlag Vernehmlassungsteilnehmer

SVP, FDP

Für die Abschaffung der Dumont-Praxis nur

auf Bundesebene Schweizerischer Städteverband

VIV

2. Aufhebung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene

13 Kantone (AG, AR, BL, BE, GL, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, VS, VD) erachten eine Abschaffung der Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene als beste Lösung. Die Hauptargumente sind folgende:

2/7 G:\allgre\15-Allg. rechtl. Dienstleist\15-01-Vernehmlassungsrecht\Texte\Unterlagen\2007\06 EFD\Pa.Iv. Instandstellungskosten Liegenschaften\d\Bericht ESTV vom 04.07.2007 D.doc