Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/6: Steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften (PaIv 04.457) · 7 Seiten
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Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Union Suisse des Professionels de l’Immobilier USPI, Centre Patronal, Schweizerischer Treuhänder-Verband STV|USF, bauenschweiz,
Domus Antiqua Helvetica, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE, Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Schweizerische Vereinigung diplomierter Steuerexperten SVDS) haben in Ergänzung zu den oben bereits genannten Argumenten folgende Aspekte eingebracht:
- Unter dem Gesichtspunkt der Standortattraktivität kann die Abschaffung keinen wesentlichen Beitrag leisten (STV|USF, ZVDS);
- Die mit dem Bundesgerichtsurteil von 1997 eingeschränkte Dumont-Praxis betrifft heute nur noch einen kleinen Teil von Neuerwerbern von Liegenschaften, so dass bei einer Abschaffung letztlich nur ein sehr kleiner Teil von Steuerzahlern entlastet wird (STV|USF, ZVDS);
- Problematik des Rechtsgleichheitsgebots: Beim Erwerber einer vernachlässigten Liegenschaft ist im Vergleich zum Erwerber einer nicht vernachlässigten Liegenschaft kaum feststellbar, ob und um wie viel wegen des vernachlässigten Unterhalts ein zu tiefer Kaufpreis bezahlt worden ist (STV|USF, ZVDS). Neueigentümer von schlecht erhaltenen Gebäuden gehen mit dem Liegenschaftserwerb ein finanzielles Risiko ein, da der Renovationsbedarf beim Kauf oftmals nicht vollständig bekannt ist, so dass dieses Risiko nicht noch zusätzlich «bestraft» werden soll (SBV);
- Die administrative Vereinfachung tritt nicht wirklich ein, wenn die Abschaffung nur auf Bundesebene realisiert wird; die mit der Dumont-Praxis zusammenhängenden Abgrenzungsfragen im Bereich der Staatssteuern blieben dadurch bestehen (SVIT Schweiz).
Vorschlag Vernehmlassungsteilnehmer
AG, AR, BL, BE, GL, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, VS, VD
Economiesuisse, SGV, SBVg, Schweizeri-
Für die Abschaffung der Dumont-Praxis auf scher Gemeindeverband, HEV Schweiz,
Bundes- und Kantonsebene FRI, Catef
Gewerbeverband des Kantons LU, suissetec, ZVDS, VSGU, SMU, SVIT Schweiz,
SBV, USPI, Centre Patronal, STV|USF,
bauenschwiz, Domus Antiqua Helvetica,
VSE, SVV, SVDS
3. Keine Aufhebung der Dumont-Praxis
11 Kantone (AI, BS, FR, GR, JU, NE, SG, SO, UR, ZG, ZH) sowie die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK) erachten ein Festhalten an der Dumont-Praxis grundsätzlich für die beste Lösung. Einige nehmen eine differenzierte Haltung ein, indem sie Modifikationen bzw. Pauschallösungen nicht abgeneigt wären. Insofern nähern sie sich stark den Einschränkungsvorschlägen der Pa.Iv. Müller an:
- Bürgerfreundliche Ausübung, indem einfache und klare Anwendungsregeln aufzustellen sind. Je komplizierter Abgrenzungsregeln sind, desto grösser die Gefahr, dass sie in der Veranlagungspraxis unterschiedlich angewendet werden und es zu Rechtsungleichheiten beim Vollzug kommt (BS);
- Grosszügige Beurteilung bei der Abgrenzung zwischen gut erhaltener und vernachlässigter Liegenschaft (ZH);
4/7 G:\allgre\15-Allg. rechtl. Dienstleist\15-01-Vernehmlassungsrecht\Texte\Unterlagen\2007\06 EFD\Pa.Iv. Instandstellungskosten Liegenschaften\d\Bericht ESTV vom 04.07.2007 D.doc