Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten
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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 16 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats
Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione
Vielmehr werden bestehende Kräfteverhältnisse zementiert. Ebenso ist zu bedenken, dass die einer Partei zur Verfügung stehende Sendezeit von höchstens 30 Sekunden pro Abstimmungsspot dem Ziel einer Förderung der politischen Diskussion in einer breiten Öffentlichkeit sowie der Hebung der Qualität des öffentlichen Diskurses und der Stimmbeteiligung (Erläuterungen Seite 14) kaum dienlich ist. Sehr deutlich geht das aus dem von der Staatspolitischen Kommission auf Seite 23 der Erläuterungen zitierten Beispiel der Verteilung der Sendezeit auf neun Abstimmungsvorlagen (wie beispielsweise am 18. Mai 2003) hervor. Die pro Vorlage für eine Partei zur Verfügung stehende Werbezeit betrüge etwas mehr als drei Sekunden und müsste zudem noch allenfalls nach unten korrigiert werden können. Der inhaltliche Ertrag eines solchen werbepolitischen Kurzspots dürfte sich in engen Grenzen halten und der befürchtete Überdruss des Publikums gleichwohl nicht ausbleiben. Dasselbe gilt für die den Urheberinnen und Urhebern von Referenden zur Verfügung stehende Sendezeit, wenn diese auf mehrere Urheberschaften zu verteilen ist (Art.15c Abs. 4 und 5 BPR).“
„Fraglich ist auch, ob es gerechtfertigt ist, dass die Parteien die Meinung ihrer Mitglieder verfechten, die als Volksvertreterinnen und -vertreter im Rahmen ihrer Fraktionen zum parlamentarischen Mehrheitsentscheid beigetragen haben (Erläuterungen Seite 16). Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne Weisungen stimmen (Art. 161 Abs. 1 BV). Ihre Meinung kann deshalb vor [von] derjenigen der Partei abweichen.“
„Abzulehnen ist auch wie erwähnt die Regelung für die Häufigkeit der Wiederholung der Abstimmungsspots anhand der proportionalen Stärke der Parteien in der Bundesversammlung. Die mehrfache Wiederholung möglicherweise einseitiger oder unzutreffender Informationen in Schlagworten und plakativen Bildern macht eine solche Aussage weder besser noch richtiger. Soweit auf einer Regelung für kostenlose Sendezeiten im vorgeschlagenen Sinne überhaupt beharrt werden solI, wäre deshalb alIen Anspruchsberechtigten gleich viel kostenlose Sendezeit bei gleich vielen Wiederholungen einzuräumen.“
„Wir lehnen aus diesen Gründen die Vorlage in der vorliegenden Form ab, auch wenn wir die damit verfolgten Ziele für grundsätzlich unterstützungswürdig halten. Zu befürchten ist, dass letztendlich statt sachpolitische Werbung rein parteipolitische Werbung gemacht wird und dadurch ein solch privilegierter Zugang dem Gleichheitsgebot der Verfassung widerspricht.“ (ZH)
2. „Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage, die mehr Fairness im Abstimmungskampf und eine Verbesserung der Meinungs- und Willensbildung des Volkes bezweckt, wenngleich ihm bewusst ist, dass die verschiedenen Akteure im Abstimmungskampf auch weiterhin über unterschiedlich grosse finanzielle Mittel verfügen werden. Indes erachtet es der Regierungsrat als wichtig, dass sich die Parteien und Komitees im Abstimmungskampf mehr Gehör verschaffen können, wozu die vorgeschlagenen Massnahmen einen wichtigen Beitrag zu leisten vermögen.“ (BE)
3. „Die Anspruchsberechtigten sollen das Recht erhalten, sich in einem Spot von in der Regel ungefähr einer halben Minute Dauer zu einer oder mehreren Vorlagen der am folgenden Abstimmungstermin angesetzten Vorlagen äussern zu können. Sie haben jedoch den gesamten Betrag für die Konzeption und Realisierung des Spots selber zu bezahlen und werden nur von den Kosten befreit, welche die Ausstrahlung des in ihrem Auftrag produzierten Spots verursacht. Mit dieser Regelung besteht nach wie vor ein Ungleichgewicht zwischen finanzkräftigen und finanziell schwachen Sendeberechtigten. Es besteht damit die Gefahr, dass Parteien mit grossen finanziellen Möglichkeiten bei der anspruchsvollen und kostspieligen Gestaltung solcher Abstimmungsspots in unangemessener Weise im Vorteil sind gegenüber Parteien und Komitees, die nur über bescheidene Mittel verfügen. Das wird dazu führen, dass Abstimmungsspots nur realisieren kann, wer sich das finanziell leisten kann. Heute bildet nach wie vor die Presse das wichtigste Medium für die bezahlte politische Werbung. Finanzkräftige Gruppen können sich für ihre Anliegen bereits dort mehr Raum sichern. Die Zulassung