Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 17 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

von Abstimmungsspots würde diese Tendenz verstärken und den demokratischen Meinungsbildungsprozess nachhaltig beeinflussen, weil das Fernsehen durch seine Verbreitung und seine Unmittelbarkeit erwiesenermassen eine grössere Wirkung auf das Publikum hat als die anderen Kommunikationsmittel. Wir erachten es nicht für richtig, dass finanzkräftige Gruppen auch im Fernsehen einen politischen Wettbewerbsvorteil erhalten. Dies kann nicht im Interesse der Stimmberechtigten sein. Wir sind der Ansicht, dass faire Abstimmungskampagnen zumindest Chancengleichheit der Anspruchsberechtigten bedingen. Dies wird jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht.“

„Eine einfache Lösung für die ethischen Probleme, die sich bei politischen Abstimmungskampagnen ergeben, gibt es nicht. Insbesondere lässt sich Fairness nicht gesetzlich regeln. Um ein Minimum an ethischer Verantwortung der Beteiligten zu gewährleisten, muss erst das Bewusstsein geschaffen werden, dass es in der Politik um mehr geht, als um die Durchsetzung der eigenen Interessen. Es geht um das Wohl der Allgemeinheit und dazu braucht es eine gewisse Fairness, einen ehrlichen Umgang mit Fakten und die Bereitschaft zum Diskurs. Wenn der nötige gegenseitige Respekt bei demokratischen Sachentscheiden vernachlässigt wird, geht ein wesentlicher Bestandteil schweizerischer politischer Kultur verloren. Wir bezweifeln, dass mit dem vorliegenden Erlassentwurf die Forderung der parlamentarischen Initiative nach Fairness in Abstimmungskampagnen erfüllt werden kann.“(LU)

4. „1. Wir teilen zwar die Einschätzung, dass die Parteien als traditionelle Meinungsträger bei der Meinungs- und Willensbildung zu Sachfragen tendenziell an Einfluss verloren haben. Unseres Erachtens ist dieser Verlust an Einfluss aber primär Folge eines allgemeinen Bedeutungsverlusts der politischen Parteien und eines zunehmenden Pluralismus und höchstens sekundär dem Umstand zuzuschreiben, dass sich Interessengruppen mit hohem Mitteleinsatz an gewissen Abstimmungskämpfen beteiligen.

2. Radio- und Fernsehspots von je höchstens 30 Sekunden Dauer lassen eine echte Meinungs- und Willensbildung nicht zu. Die Positionen der Parteien und Komitees müssen für solche Spots auf Schlagworte und grob vereinfachende Argumente verkürzt werden. Vor allem Werbespots am Fernsehen würden sicherlich mit Bildsequenzen hinterlegt, welche Emotionen ansprechen und geeignet sind, Ressentiments zu schüren. Insgesamt befürchten wir, dass damit eher die Abwendung vieler Bürgerinnen und Bürger von der Politik gefördert würde als das Interesse daran.

3. Die vorgeschlagene Regelung setzt fragwürdige Anreize. Sie macht es für die grossen Parteien (oder ihre "Hilfsorganisationen") attraktiv, Volksrechte allein in der Absicht zu ergreifen, sich im Hinblick auf Wahlen zu profilieren. Denn sie kommen in diesem Falle doppelt zum Zuge: Einmal als Initiativ- oder Referendumskomitee, zum zweiten Mal als in den eidgenössischen Räten vertretene Fraktion. Diese Anreizwirkung halten wir für verfehlt: Initiative und Referendum sollten in erster Linie Instrumente von Minderheiten bleiben, die im Parlament nicht oder nur schwach vertreten sind.

4. Um ein Übermass von Volksabstimmungen zu vermeiden, setzen die meisten Kantone kantonale Volksabstimmungen auf den Termin von eidgenössischen Urnengängen an. Schon heute gehen aber die kantonalen Sachgeschäfte neben Bundesvorlagen regelrecht unter, weil letztere eben in den elektronischen Medien weit ausführlicher behandelt werden als kantonale oder gar kommunale Abstimmungsgegenstände. Ein ähnliches Bild bietet sich bei jenen Printmedien, die überregional verbreitet sind. Die Marginalisierung kantonaler Abstimmungsvorlagen würde durch die vorgeschlagene Regelung weiter gefördert. Anders als der Bund verfügen die Kantone ja nicht über die bequeme gesetzgeberische Möglichkeit, für ihre Bedürfnisse von Sendeveranstaltern Gratissendezeit zu verlangen.

Wir lehnen aus diesen Gründen die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes ab.“ (SZ)