Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 19 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

Partikularinteressen verfolgen. Dieser Zielrichtung ist an und für sich zuzustimmen, trägt sie doch zu einer Konkretisierung von Art. 137 BV bei, nach welchem die Parteien an der Willens- und Meinungsbildung des Volkes mitwirken. Nachdem sich alle bisherigen Ansätze für eine direkte staatliche Förderung der Parteien als nicht mehrheitsfähig erwiesen haben, erscheint der Vorschlag als realisierbare Möglichkeit, die Stellung der Parteien zu stärken und die Ausgangslage für die Referendums- und Initiativkomitees im Abstimmungskampf zu verbessern. Dennoch sind wir der Auffassung, dass die Sache trotz gewisser positiver Elemente nicht weiter zu verfolgen ist, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen:

a) Fraglich ist zunächst, ob die neuen Sendemöglichkeiten tatsächlich zu einer Verbesserung der Information und der Willens- und Meinungsbildung der Bevölkerung beitragen können. Zu befürchten ist vielmehr, dass die bereits bestehende offensichtliche Übersättigung mit Wahl- und Abstimmungspropaganda noch zunehmen wird. Ausserdem kann in Spots von 30 Sekunden kaum substantielle Information vermittelt werden.

b) Wir zweifeln daran, ob die Vorlage geeignet ist, den seit geraumer Zeit festgestellten "Erosionstendenzen" der Parteien entgegenzuwirken. Es dürfte vielmehr Sache der Parteien selber sein, sich über dieses Phänomen Gedanken zu machen und dagegen Strategien zu entwickeln.

c) Unbefriedigend ist die Vorlage auch deshalb, weil die finanzkräftigen gegenüber den weniger potenten Sendeberechtigten bevorzugt werden, nachdem die Spots durch die Parteien und Komitees selber zu produzieren und zu finanzieren sind. Ausserdem richtet sich die Anzahl der Wiederholungen nach der proportionalen Stärke der Parteien in der Bundesversammlung, was ebenfalls einer Benachteiligung der kleineren Parteien gleichkommt.

d) Mit der Kommissionsminderheit zweifeln wir daran, ob die Vorlage tatsächlich geeignet ist, die Fairness im Abstimmungskampf zu fördern; denn: Fairness im Abstimmungskampf lässt sich nicht gesetzlich verordnen. Auch in Zukunft wird des ‚Klima’ vor Urnengängen nicht allein durch diese Spots beeinflusst werden, sondern in erheblich grösserem Ausmass durch die in grosser Zahl zur Verfügung stehenden übrigen publizistischen und propagandistischen Mittel. Daran wird kaum etwas zu ändern vermögen, dass die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen die produzierten Spots schon vor ihrer Ausstrahlung auf ihre Vereinbarkeit mit den rundfunkrechtlichen Vorschriften zu überprüfen hat.

e) Der mit der Vorlage verbundene Aufwand (Revision zweier Bundesgesetze, detaillierte Regelung auf Verordnungsstufe; Aufsichts- und Beschwerdeverfahren) erscheint uns gemessen am zu erwartenden Ertrag zu gross.“ (ZG)

8. „Nous sommes dès lors globalement d'avis qu'il convient de permettre, tant aux partis politiques qu'aux comités d'initiatives et de référendum, de jouer leur rôle dans Ie processus de formation de la volonté populaire. Le rôle des uns et des autres doit cependant êre protégé de manière équitable, et dans ce sens, il convient absolument d'éviter de favoriser Ie recours systématique à des slogans simplistes. De même, il sied de tenir compte du fait que les citoyens ne doivent pas être saturés d'informations contradictoires et péremptoires avant les scrutins, sous peine de démobiliser Ie corps électoral dans son entier. Le projet de modification légale qui nous est soumis, bien qu'il poursuive des objectifs que nous rejoignons, ne permettra pas, selon nous, d'assurer I'information complète et objective dont Ie corps électoral a besoin. Nous ne pouvons donc pas y adhérer.“ (FR)

9. „Die Einräumung kostenloser Sendezeit für politische Radio- und Fernsehspots ist unseres Erachtens kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die ausgestrahlten Abstimmungsspots stärken zwar die Parteien als traditionelle Meinungsträger, dem Grundanliegen werden sie jedoch eher abträglich sein. Wir begründen dies wie folgt:

1. Die Parteien und auch die Initiativ- und Referendumskomitees werden die Gratis-

Sendezeit in der 'Primetime' zweifellos nutzen, um sich als Meinungsmacher zu