Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 101 Seiten

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Parlamentarische Initiative 03.436 Faire Abstimmungskampagnen. Vernehmlassungsergebnisse p. 18 Initiative parlementaire 03.436 Pour des campagnes de votation équitables. Consultation. Résultats

Iniziativa parlamentare 03.436 Imparzialità delle campagne elettorali. Risultati della consultazione

5. „Diese zwischen Volk und staatlicher Behörde vermittelnde Rolle unterstreicht auch die Erwähnung der politischen Parteien in Art. 137 der erneuerten Bundesverfassung. Daraus wird jedoch richtigerweise kein finanzieller Anspruch auf staatliche Parteifinanzierung abgeleitet.

Die Einräumung kostenloser Sendezeiten für politische Werbespots in Radio und Fernsehen vor eidgenössischen Volksabstimmungen durchbricht aber zwei bisherige wichtige Grundsätze, welche bis heute in den elektronischen Medien zu einer ausgeglichenen Fairness in den politischen Sendegefässen beigetragen haben:

a. Verzicht auf staatliche Parteienfinanzierung im Interesse ihrer Unabhängigkeit;

b. Verbot politischer Werbung im gebührenfinanzierten, staatlich-konzessionierten Radio und Fernsehen.

Mit der Massnahme auf Bundesebene entstünde eine Signalwirkung auf die Kantone, den politischen Parteien kostenlose Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen (z.B. eingekaufte Werbeflächen auf Plakatwänden oder in Regionalzeitungen, Gratisraum im Amtsblatt). Die Problematik der "chancengleichen" Zuteilung und deren Überwachung würde die Möglichkeiten der kantonalen Instanzen überfordern."

"Aus unserer Sicht stellt die Gratissendezeit eine mittelbare Form der Parteienfinanzierung dar. Sie betrifft nur das Medium Radio und Fernsehen und nicht alle andern Wege politischer Meinungs- und Willensbildung. Zudem erscheint uns die chancengleiche Zulassung und Handhabung der parteipolitischen Gratissendezeit zu komplex und kaum praxistauglich. Wir befürchten, dass die politischen Parteien in eine Zwangslage geraten, einen medialen Werbespot in jedem Fall beizusteuern und dadurch in ihren Abstimmungsbudgets geschwächt werden.“

„Vorbehalte bestehen auch gegenüber dem Einbezug von Referendums- und Initiativkomitees, weil es wieder vielfach die politischen Parteien sind, welche auf eidgenössischer Ebene ein Referendums- oder Initiativkomitee bilden oder wesentlich unterstützen und somit doppelt begünstigt würden. Zudem wird diesen bereits anerkannterweise ein entsprechender Raum in den offiziellen Abstimmungserläuterungen eingeräumt.“ (NW, inhaltlich ebenso OW)

6. „Der Regierungsrat (...) ist sehr skeptisch gegenüber politischer Werbung, die ja in der Schweiz bis heute verboten ist. Mit dieser Vorlage würde dem nun Tür und Tor geöffnet. Dass mit der vorgesehenen Information die Abstimmungskampagnen fairer und vor allem für die Stimmbürger offener und transparenter würden, wenn diese durch die Parteien mit Werbespots erfolgen, wagen wir zumindest zu bezweifeln. Der Wahlkampf der Parteien vor den eidgenössischen Wahlen 2007 lässt eher den gegenteiligen Schluss zu .“

"Die Vorlage beschränkt sich nur auf die elektronischen Medien und hier vor allem die SRG. Wann kommt die nächste Vorlage, mit welcher auch noch Geldmittel verlangt werden, um in den Printmedien Werbung machen zu können [?]."

"Die sachliche Information ist primär Sache des Bundesrates und nicht der Parteien. In einer direkten Demokratie sind behördliche Informationen zu Volksabstimmungen unabdingbar; sie haben sich an gewisse Grundsätze zu halten. Die Stimmberechtigten müssen die Argumente der Behörden kennen, um sich eine Meinung bilden zu können. Das Bundesgericht hat im Übrigen dazu eine reiche Praxis entwickelt. Dafür bietet der Bundesrat auch heute eher Gewähr als die politischen Parteien."

"Schon in der letztjährigen Vernehmlassung zur Information zu Volksabstimmungen stellte der Regierungsrat fest, dass Parteien und Private diese Informationsaufgabe nicht übernehmen können. Sie seien nicht geeignet, eine objektive Information zu Bundesvorlagen zu vermitteln, seien sie doch, wie der Name schon sagt, Partei. Daher genössen sie diesbezüglich bei den Stimmberechtigten eine eher geringere Glaubwürdigkeit.“ (GL)

7. „Mit der Vorlage soll erreicht werden, dass die öffentliche Meinungs- und Willensbildung wieder vermehrt durch die Parteien mitgestaltet wird, nachdem die Abstimmungskämpfe in letzter Zeit zunehmend von finanzkräftigen Gruppierungen beherrscht werden, die