Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/66: 05.443 Pa.Iv. Sommaruga: Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve · 3 Seiten

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3. Zusammenfassung

• Im Rahmen der Vernehmlassung haben fünf in der Bundesversammlung vertretene Parteien zur Pa.Iv. Stellung genommen. Von diesen stimmen drei (CVP, EVP, SVP) der Pa.Iv. grundsätzlich zu, zwei (SP, FDP) lehnen sie ab.

• Von den 26 Kantonen und Halbkantonen haben 25 zur Pa.Iv. Stellung genommen. 23 lehnen sie ab. Nur zwei (GR, OW) stimmen der Vorlage zu.

• Des Weiteren haben acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, der Gemeinden, Städte und Berggebiete und weitere Interessierte zur Pa.Iv. Stellung genommen. Zwei davon verzichten auf eine (detaillierte) Stellungnahme. Sechs lehnen die Pa.Iv. ab.

Argumente gegen die Pa.Iv.

• Praktische Probleme hinsichtlich (Ad-hoc-)Ausbildung, Ausrüstung und Aufgebot führen zu erhöhtem Unfallrisiko bedingt durch mangelnde Vertrautheit mit den Gefahren und den eingesetzten Geräten.

• Ineffizienz und Unzweckmässigkeit aufgrund fehlender Einteilung in eine Formation (kein effizienter und organisierter Ablauf).

• Erhebliche Kostenfolge bedingt durch den Mehraufwand in der Vorbereitung (Ausbildung, Ausrüstung und Aufgebot).

• Widerspruch zum Qualitätsanspruch des neu auf die Einbindung ins Verbundsystem Bevölkerungsschutz ausgerichteten Zivilschutzes (Bundesrätliches Leitbild: "Mehr Qualität statt Quantität").

• Unfaire Konkurrenzierung privatrechtlicher Unternehmen bei den Instandstellungsarbeiten.

• Gestiegener Bedarf kann durch interregionale und -kantonale Hilfeleistung gedeckt werden (Kapazität an genügend Ausgebildeten auf nationaler Ebene ist ausreichend).

Argumente für die Pa.Iv.

• Vergrösserung der Kapazitäten für (grössere) Notfälle erwünscht.

• Fehlende Ausbildung grundsätzlich kein Hindernis für die Mithilfe bei leichteren Arbeiten.

4. Fazit

Die oben genannten Argumente gegen die Pa.Iv., insbesondere die befürchteten Sicherheitsrisiken, der Effizienzverlust und die hohen Kostenfolgen haben eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten zu einer klaren Ablehnung der Pa.Iv. bewogen.

3/3 Ident.-Nr./Vers. 10011570465/01 MS ID/Vers. 10001/02 Aktenzeichen 711.2-01