Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Landwirtschaftliche Datenverordnung

EN 45011 beinhalten Sachverhalte, die Bestandteil der Datenverordnung sind und für die Oberaufsichtstätigkeit der SAS notwendig sind.

Anhänge 1 und 2

Im Abkürzungsverzeichnis (Anhang 1) wird die SAS und unter den Forschungsanstalten das Nationalgestüt (für pferdebezogene Daten) neu aufgenommen. Anhang 2 wird gemäss den obgenannten Erläuterungen angepasst.

19.4 Auswirkungen

19.4.1 Bund

In personeller Hinsicht sind für den Bund keine Auswirkungen zu erwarten. Die EDV-Systeme für die Administration der Direktzahlungen sind im Rahmen der Wartung anzupassen.

19.4.2 Kantone

In personeller Hinsicht sind für die Kantone keine Auswirkungen zu erwarten. Die EDV-Systeme für die Administration der Direktzahlungen sind im Rahmen der Wartung anzupassen.

19.4.3 Volkswirtschaft

Durch die Elimination der doppelten Erfassung der Rindviehbestände für Direktzahlungen bzw. der einzeltierbezogenen Bewegungsmeldungen zuhanden des Betreibers der Tierverkehr-Datenbank wird das Meldewesen für den Landwirte einfacher.

19.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.

19.6 Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen bilden Artikel 177 Absatz 1, Artikel 181 Absatz 1bis, Artikel 185 des Landwirtschaftsgesetzes sowie Artikel 25 des Bundesstatistikgesetzes.