Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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TVD-Verordnung Anhörung
8. die Nutzungsart des Muttertieres, sofern es die erste Abkalbung ist;
b. bei der Einfuhr eines Tieres:
8. die Nutzungsart des Tieres, sofern es bereits einmal gekalbt hat;
c. beim Zugang eines Tieres von einer anderen Tierhaltung im Inland:
6. die Nutzungsart des Tieres, sofern es bereits einmal gekalbt hat;
gbis. bei der Änderung der Nutzungsart eines Muttertieres:
1. die Nummer der Tierhaltung,
2. die Identifikationsnummer des Tieres,
3. die Nutzungsart des Tieres,
4. das Datum der Meldung;
3 Die Nutzungsart nach Absatz 1 ist innert 3 Arbeitstagen zu melden. Als Nutzungsart gelten:
1. Milchkühe;
2. andere Kühe.
Art. 4a Daten zum Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes
Die folgenden Daten sind jährlich in die Tierverkehr-Datenbank aufzunehmen:
1. der nach Artikel 29 der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 19984 berechnete massgebende Bestand an Tieren der Rindergattung und an Wasserbüffeln pro Tierhaltung mit Auflistung aller Einzeltiere;
2. der nach Artikel 30 Absatz 3 der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 berechnete Sömmerungszuschlag für gesömmerte Tiere der Rindergattung und für Wasserbüffel pro Tierhaltung mit Auflistung aller Einzeltiere;
3. die Bestände an Tieren der Rindergattung und an Wasserbüffeln nach Tierkategorien pro Tierhaltung am Stichtag nach Artikel 5 Absatz 1 der Landwirtschaftlichen Datenverordnung vom 7. Dezember 19985;
4. die Bestände an Tieren der Rindergattung und an Wasserbüffeln nach Tierkategorien pro Tierhaltung auf Sömmerungs-, Gemeinschaftsweide- und Hirtenbetrieben nach Artikel 24 Absatz 3 der Sömmerungsbeitragsverordnung vom 14. November 20076;
5. die Entwicklung des Bestandes an Tieren der Rindergattung und an Wasserbüffeln nach Tierkategorien pro Tierhaltung während der Referenzzeit nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998.
Art. 9 Tierhalter
1 Die Tierhalter dürfen unbeschränkt und ohne Kostenfolge Einsicht nehmen in die Daten betreffend der eigenen Person, der eigenen Tierhaltung, der Tiere, die sich bei
4 SR 910.13
5 SR 919.117.71
6 AS 2007 6139