Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Sortenschutzverordnung Anhörung

a. die Unterlagen nach Artikel 8 Absatz 1;

b. die Sortenbeschreibung nach Artikel 9.

2 Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr zu bezahlen.

3 Für jede Sorte ist eine eigene Anmeldung erforderlich.

Art. 8 Unterlagen zur Anmeldung

1 Mit der Anmeldung müssen eingereicht werden:

a. der Name oder die Firma des Anmelders, sein Wohnsitz oder Sitz und die genaue Adresse;

b. falls der Anmelder nicht der Sorteninhaber ist, der Name oder die Firma des Sorteninhabers, sein Wohnsitz oder Sitz und die genaue Adresse;

c. die Staatsangehörigkeit des Sorteninhabers, falls er eine natürliche Person ist;

d. die Sortenbezeichnung oder eine vorläufige Anmeldebezeichnung;

e. der Name und die Adresse eines allfälligen Vertreters Sowie die Vollmacht;

f. der Name und die Adresse des Ursprungszüchters und die Bestätigung, dass nach Wissen des Anmelders keine weiteren Personen an der Züchtung der Sorte beteiligt sind;

g. falls der Sorteninhaber nicht oder nicht allein der Ursprungszüchter ist, Angaben über den Erwerb der Sorte;

h. falls Vermehrungsmaterial oder Erntegut der Sorte mit Zustimmung des Sorteninhabers oder eines Rechtsvorgängers verkauft oder anderweitig abgegeben wurde, die Angabe, wann und wo dies geschehen ist;

i. falls die Sorte bereits bei einem oder mehreren Mitgliedern des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Verbandsmitglieder) angemeldet oder geschützt worden ist, die Angabe:

1. des oder der Verbandsmitglieder,

2. der Sortenbezeichnung,

3. der Ordnungsnummer, unter der die Anmeldung oder Sortenschutzerteilung registriert wurde,

4. des Zeitpunkts der Anmeldung oder der Sortenschutzerteilung;

j. falls ein Prioritätsrecht beansprucht wird, die Angabe des Zeitpunkts der ersten Anmeldung und des Verbandsmitglieds, in dem die Anmeldung erfolgte;

k. die Unterschrift des Anmelders.