Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Sortenschutzverordnung Anhörung
a. die Unterlagen nach Artikel 8 Absatz 1;
b. die Sortenbeschreibung nach Artikel 9.
2 Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr zu bezahlen.
3 Für jede Sorte ist eine eigene Anmeldung erforderlich.
Art. 8 Unterlagen zur Anmeldung
1 Mit der Anmeldung müssen eingereicht werden:
a. der Name oder die Firma des Anmelders, sein Wohnsitz oder Sitz und die genaue Adresse;
b. falls der Anmelder nicht der Sorteninhaber ist, der Name oder die Firma des Sorteninhabers, sein Wohnsitz oder Sitz und die genaue Adresse;
c. die Staatsangehörigkeit des Sorteninhabers, falls er eine natürliche Person ist;
d. die Sortenbezeichnung oder eine vorläufige Anmeldebezeichnung;
e. der Name und die Adresse eines allfälligen Vertreters Sowie die Vollmacht;
f. der Name und die Adresse des Ursprungszüchters und die Bestätigung, dass nach Wissen des Anmelders keine weiteren Personen an der Züchtung der Sorte beteiligt sind;
g. falls der Sorteninhaber nicht oder nicht allein der Ursprungszüchter ist, Angaben über den Erwerb der Sorte;
h. falls Vermehrungsmaterial oder Erntegut der Sorte mit Zustimmung des Sorteninhabers oder eines Rechtsvorgängers verkauft oder anderweitig abgegeben wurde, die Angabe, wann und wo dies geschehen ist;
i. falls die Sorte bereits bei einem oder mehreren Mitgliedern des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Verbandsmitglieder) angemeldet oder geschützt worden ist, die Angabe:
1. des oder der Verbandsmitglieder,
2. der Sortenbezeichnung,
3. der Ordnungsnummer, unter der die Anmeldung oder Sortenschutzerteilung registriert wurde,
4. des Zeitpunkts der Anmeldung oder der Sortenschutzerteilung;
j. falls ein Prioritätsrecht beansprucht wird, die Angabe des Zeitpunkts der ersten Anmeldung und des Verbandsmitglieds, in dem die Anmeldung erfolgte;
k. die Unterschrift des Anmelders.