Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage
Entwurf des BLW vom 21. Januar 2008
Verordnung über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzverordnung)
vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 7 Absatz 2, 36 Absatz 3 und 54 des Sortenschutzgesetzes vom 20. März 19751
verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand
Art. 1
Diese Verordnung regelt:
a. das Verfahren für den Schutz von Pflanzenzüchtungen;
b. die Liste der Arten, für das Landwirteprivileg gilt;
c. die Gebühren im Bereich Sortenschutz.
2. Abschnitt: Verfahren
Art. 2 Einreichungsdatum bei Postsendungen
1 Als Einreichungsdatum gilt bei Postsendungen aus dem Inland der Tag der Postaufgabe; er wird durch den Datumsstempel der Aufgabepoststelle nachgewiesen. Fehlt der Stempel oder ist er unleserlich, so gilt der Stempel der Empfangspoststelle; fehlt auch dieser oder ist er unleserlich, so gilt der Tag des Eingangs der Sendung beim Büro für Sortenschutz als Einreichungsdatum. Der Absender kann ein früheres Datum der Postaufgabe nachweisen.
2 Als Einreichungsdatum gilt bei Postsendungen aus dem Ausland das Datum des ersten Stempels einer schweizerischen Poststelle. Fehlt der Stempel oder ist er unleserlich, so gilt der Tag des Eingangs der Sendung beim Büro für Sortenschutz als Einreichungsdatum. Der Absender kann ein früheres Datum des Eingangs bei einer schweizerischen Poststelle nachweisen.
1 SR 232.16
2008–......