Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Sortenschutzverordnung
3.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen sind mit dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) vereinbar. Die Liste der Arten, für welche das Landwirteprivileg gilt,
entspricht jener der Europäischen Gemeinschaft.
3.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden die Artikel 7 Absatz 2, 36 Absatz 3 und 54 des Sortenschutzgesetzes.