Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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Zustimmung, Variante ohne Zwischenschritt 65 Jahre: AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, LU, SG, SH, SZ, VD,

Grüne, AGU, App.Ger. BS, asa, COCRBT, Dachorgan, eco swiss, IGBF, KKPKS, MFK SO, SFV, SVI, VCS,

VSPB, VSR, 1 Privater

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Ohne Weiterbildungspflicht (im Zusammenhang mit Frage 7) (GR, asa).

- Die Unterlagen sollten automatisch von der Behörde einverlangt werden, bei deklarierten Krankheiten gleich-

zeitig ein ärztliches Zeugnis (BE).

- Alljährlich nach 80 Jahren ist nicht zwingend nötig. Ein Nachweis der Sehfähigkeit für alle Lenker bei Erneue-

rung wäre wünschenswert. Bei nachgewiesenen Krankheiten ist die tatsächliche Einschränkung und nicht allein die Diagnose entscheidend. Die Nichtverlängerung ist letztes Mittel; zuerst sollten eine Reduktion der funktionalen Einschränkungen durch Therapie, Rehabilitation und/oder technische Hilfsmittel angestrebt werden. Sowohl WHO also auch OECD raten von genereller ärztlicher Untersuchung ab, sondern empfehlen Untersuchung nur für verkehrsauffällige ältere Lenker (bfu).

- Die Verhältnismässigkeit von Kosten und Aufwand zu Nutzen prüfen (BS).

- Die Formulierung ist zu kompliziert (EVP).

- Es gibt zu wenig Ärzte für die vorgeschlagenen Untersuchungen. Die praktische Fahrkompetenz sollte auch

im Verkehr geprüft werden (FMH).

- Sehtest schon vor dem 40. Altersjahr (OPTICS, SOV).

- Keine Selbstdeklaration, Sehtest erst ab 50 (Reko BE).

- Ab 70 Jahren Fahreignungskontrolle, ab 80 Jahren auch praktische Fahrkompetenz prüfen (Seiler).

- Bis 50 Jahren alle 5 Jahre, danach alle 2 Jahre (VSR).

- Selbstdeklaration mit 40 Jahren zu früh (BE, ZH).

- Erst ab 70 Jahren, dann wie vorgesehen (ZH, Kalberer).

- Erste Befristung auf 15 Jahre (AGU, eco swiss).

- Für Berufsfahrer ab 60 Jahren komplette ärztliche Untersuchung alle 2 Jahre, ab 75 Jahren keine beruflichen

Fahrten mehr erlaubt (KSBS).

- Ab 65 Jahren für professionelle Transporte (VS).

Ablehnung: AI, FR, GL, JU, NE, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, FDP, economiesuisse, SAB, SGB,

sgv usam, ACS, AGVS, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, BUL, Car Tourisme Suisse, Centre Patronal, Distiswiss, FER, FMS, FPS, Fräschels, FSS, IGWV, ISV, Kapo AI, KSBS, motosuisse, NVB&NGF,

Pol. Cant. GE, Routiers, SAA, SDHM, SEVS, strasseschweiz, SVA VS, SVS, SVV, TCS, Viniharass, 4 Private

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Keine Weiterbildungspflicht (im Zusammenhang mit Frage 7) (AI, FR, LU, MFK SO, Kapo AI).

- Keine Befristung der Führerausweise (im Zusammenhang mit Frage 8) (AI, AGVS, ASCV, ASTAG, ATVSL,

ANCV, ASG, auto-schweiz, Car Tourisme Suisse, Distiswiss, FMS, FSS, IGWV, ISV, Kapo AI, KSBS, motosuisse, SAA, SAB, SDHM, SEVS, strasseschweiz, Viniharass).

- Diskriminierend gegenüber älteren Menschen (Ind.Archäo).

- Teuer für Automobilisten (Surpierre).

- Erst ab 65 Jahren (dann wie vorgeschlagen) (JU).

- Erst ab 70 Jahren (dann wie vorgeschlagen) (SO, ZG, FSVA, KSBS, SVI, SVV, NBV&NGF), obwohl grund-

sätzlich gegen eine Weiterbildungspflicht (OW).

- Ab 50 Jahren alle 5 Jahre, ab 70 Jahren alle 2 Jahre (TCS).

- Sehtest, Selbstdeklaration und neuer Führerausweis (neues Foto) nach vollendetem 29. Altersjahr alle 10

Jahre. Bei Unterlassen vorsorglicher Führerausweisentzug (ZG).

- Befristungen nur im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (wegen Raser) (SVI).

- Vertrauensärztlicher Untersuchung ab 65 Jahren anstatt 70 Jahren könnte zugestimmt werden (auto-schweiz,

SAA).