Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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Zustimmung, Variante ohne Zwischenschritt 65 Jahre: AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, LU, SG, SH, SZ, VD,
Grüne, AGU, App.Ger. BS, asa, COCRBT, Dachorgan, eco swiss, IGBF, KKPKS, MFK SO, SFV, SVI, VCS,
VSPB, VSR, 1 Privater
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Ohne Weiterbildungspflicht (im Zusammenhang mit Frage 7) (GR, asa).
- Die Unterlagen sollten automatisch von der Behörde einverlangt werden, bei deklarierten Krankheiten gleich-
zeitig ein ärztliches Zeugnis (BE).
- Alljährlich nach 80 Jahren ist nicht zwingend nötig. Ein Nachweis der Sehfähigkeit für alle Lenker bei Erneue-
rung wäre wünschenswert. Bei nachgewiesenen Krankheiten ist die tatsächliche Einschränkung und nicht allein die Diagnose entscheidend. Die Nichtverlängerung ist letztes Mittel; zuerst sollten eine Reduktion der funktionalen Einschränkungen durch Therapie, Rehabilitation und/oder technische Hilfsmittel angestrebt werden. Sowohl WHO also auch OECD raten von genereller ärztlicher Untersuchung ab, sondern empfehlen Untersuchung nur für verkehrsauffällige ältere Lenker (bfu).
- Die Verhältnismässigkeit von Kosten und Aufwand zu Nutzen prüfen (BS).
- Die Formulierung ist zu kompliziert (EVP).
- Es gibt zu wenig Ärzte für die vorgeschlagenen Untersuchungen. Die praktische Fahrkompetenz sollte auch
im Verkehr geprüft werden (FMH).
- Sehtest schon vor dem 40. Altersjahr (OPTICS, SOV).
- Keine Selbstdeklaration, Sehtest erst ab 50 (Reko BE).
- Ab 70 Jahren Fahreignungskontrolle, ab 80 Jahren auch praktische Fahrkompetenz prüfen (Seiler).
- Bis 50 Jahren alle 5 Jahre, danach alle 2 Jahre (VSR).
- Selbstdeklaration mit 40 Jahren zu früh (BE, ZH).
- Erst ab 70 Jahren, dann wie vorgesehen (ZH, Kalberer).
- Erste Befristung auf 15 Jahre (AGU, eco swiss).
- Für Berufsfahrer ab 60 Jahren komplette ärztliche Untersuchung alle 2 Jahre, ab 75 Jahren keine beruflichen
Fahrten mehr erlaubt (KSBS).
- Ab 65 Jahren für professionelle Transporte (VS).
Ablehnung: AI, FR, GL, JU, NE, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, FDP, economiesuisse, SAB, SGB,
sgv usam, ACS, AGVS, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, BUL, Car Tourisme Suisse, Centre Patronal, Distiswiss, FER, FMS, FPS, Fräschels, FSS, IGWV, ISV, Kapo AI, KSBS, motosuisse, NVB&NGF,
Pol. Cant. GE, Routiers, SAA, SDHM, SEVS, strasseschweiz, SVA VS, SVS, SVV, TCS, Viniharass, 4 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Keine Weiterbildungspflicht (im Zusammenhang mit Frage 7) (AI, FR, LU, MFK SO, Kapo AI).
- Keine Befristung der Führerausweise (im Zusammenhang mit Frage 8) (AI, AGVS, ASCV, ASTAG, ATVSL,
ANCV, ASG, auto-schweiz, Car Tourisme Suisse, Distiswiss, FMS, FSS, IGWV, ISV, Kapo AI, KSBS, motosuisse, SAA, SAB, SDHM, SEVS, strasseschweiz, Viniharass).
- Diskriminierend gegenüber älteren Menschen (Ind.Archäo).
- Teuer für Automobilisten (Surpierre).
- Erst ab 65 Jahren (dann wie vorgeschlagen) (JU).
- Erst ab 70 Jahren (dann wie vorgeschlagen) (SO, ZG, FSVA, KSBS, SVI, SVV, NBV&NGF), obwohl grund-
sätzlich gegen eine Weiterbildungspflicht (OW).
- Ab 50 Jahren alle 5 Jahre, ab 70 Jahren alle 2 Jahre (TCS).
- Sehtest, Selbstdeklaration und neuer Führerausweis (neues Foto) nach vollendetem 29. Altersjahr alle 10
Jahre. Bei Unterlassen vorsorglicher Führerausweisentzug (ZG).
- Befristungen nur im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (wegen Raser) (SVI).
- Vertrauensärztlicher Untersuchung ab 65 Jahren anstatt 70 Jahren könnte zugestimmt werden (auto-schweiz,
SAA).