Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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3.3.1.5 Frage 8: Sind Sie mit der Befristung des Führerausweises einverstanden? (Art. 15b und 15c)
Ja Nein Keine Stellungnahme / nicht betroffen Kantone 14 120
Parteien 3 20
Dachverbände 0 50
Übrige Organisationen 33 3915
Private 27 55
Total 77 6320
Zustimmung: AG, AR, BE, BS, GE, GR, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, VD, ZH, SP, Grüne, AGU, App.Ger. BS, Aefu, asa, bfu, CAS, Dachorgan, eco swiss, FMH, FRE, Fussverkehr, IGBF, Ingenbohl, IRM SG, Kibü BS, KKPKS,
KSPD, MFK SO, Netzwerk K&V, OPTICS, PHCH, Pro Velo Emmental, ReKo BE, RFBS, RoadCross, SFV, SOV, VCS, VfmF, VfV, VöV, VSPB, VSR, 27 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Die meisten europäischen Länder stellen bereits nur noch befristete Führerausweise aus (Grüne, SP, VCS).
- Fehlende Sehschärfe ist ein wichtiges Element, welches oft zu spät erkannt wird (Grüne, OPTICS, SOV,
VCS). Regelmässige Kontrolle der Sehschärfe unabhängig vom Weiterbildungsobligatorium; Kosten sind gering (OPTICS, SOV).
- Die bisherige Handhabung mit Eigenverantwortung der Fahrzeugführer hat sich offenbar nicht bewährt (Grü-
ne, VCS).
- Vorteil, dass die Ausweisinhaber auf eigene Initiative für Verlängerung sorgen müssen (SP, VSR); dadurch
wird Verwaltungsaufwand geringer (FMH).
- Die Weiterbildungspflicht kann nur konsequent durchgesetzt werden, wenn sie an die Befristung des Führer-
ausweises gekoppelt ist. Gerade bei Senioren ist dies sehr wichtig (Fussverkehr).
- Ohne obligatorische Weiterbildung (AG, BE, GR, LU, SZ, TG, asa, MFK SO, Kalberer).
- Nur für Lenker mit Verkehrsdelikten und Senioren (SZ).
- Verhältnismässigkeit von Aufwand und Kosten zum Nutzen sind zu prüfen (z.B. für die Betroffenen, Admini-
stration) (BE, BS, VD, ZH, App.Ger. BS).
- Festlegung einer Strafnorm bei nicht (rechtzeitiger) Erneuerung (z.B. Abgrenzung zu Fahren ohne Führer-
ausweis oder trotz Entzug [Art. 95 SVG], Ordnungsbussen mit zeitlicher Abstufung, nur Übertretung) (AR, BE, SH).
- Klärung der Begriffe "berufsmässige", "nicht berufsmässige", "berufliche Fahrzeugführer" (AG, BE).
- Initiative für Verlängerung muss von Administrativbehörde aus gehen (z.B. Erinnerung) (LU, SH); Verlänge-
rung muss für Fahrzeugführer kostenlos sein (SZ).
- Keine Selbstdeklaration (SH), dies deckt fehlende Eignung nicht auf (BE, ZH).
- Eine einfache Kontrolle muss möglich sein (SZ, bfu, VfV).
- Nur minimale Voraussetzungen für Verlängerung in Bezug auf das Fahren. Es ist anzufügen, dass in der 3.
EU-Führerscheinrichtlinie die Weiterbildung nicht zwingend ist (Kann-Vorschrift) (bfu, VfV).
- Es kann keine Ausnahmen von der zeitlichen Gültigkeitsbeschränkung geben, da ja alle Kategorien den medi-
zinischen Mindestanforderungen und der entsprechenden periodischen medizinischen Kontrolle unterstehen, womit eine zeitliche Beschränkung zwingend ist (BE).
Ablehnung: AI, BL, FR, GL, JU, NE, OW, SO, TI, UR, VS, ZG, EVP, FDP, economiesuisse, SAB, SGB, SGV,
sgv usam, ACS, AGVS, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, BUL, Car Tourisme Suisse, Centre Patronal, COCRBT, Distiswiss, FER, FMS, FPS, Fräschels, FSS, IGWV, ISV, Kapo AI, KSBS, motosuisse,