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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten

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5.2.3 Individuelle und gesellschaftliche Schadensminderung

Gegenstand Zum Handlungsfeld der „individuellen und gesellschaftlichen Schadensmin-

derung“ gehören alle Bemühungen, in Ergänzung zu Verhaltensprävention und Behandlungsangeboten die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums (z.B. Unfälle, höheres Gewaltpotenzial) zu begrenzen und die Gesellschaft und die Betroffenen vor diesen unerwünschten Begleiterscheinungen zu schützen.

Strategische Im Bereich der Schadensminderung stehen für die künftige Alkoholpolitik die Stossrichtungen folgenden Handlungsachsen im Vordergrund:

 Alkoholbedingte Gefährdungen insbesondere im Strassenverkehr und am Arbeitsplatz sind durch den konsequenten Vollzug der geltenden Bestimmungen (SVG, ArG) und durch die stete Anpassung des bestehenden Instrumentariums zu minimieren.

 Veranstalter von Massenveranstaltungen (Sport-, Kultur- und sonstige Events) sollen vermehrt zur Minderung der durch Alkohol verursachten Schäden (Unfälle, Gewalttaten) beitragen und bei Sport- und Freizeitaktivitäten ist der situationsunangepasste Alkoholkonsum gezielt zu reduzieren.

 Für Angehörige von Personen mit Alkoholproblemen (insbesondere für Kinder und Jugendliche) sind zum Schutz vor psychischer und physischer Gewalt möglichst niederschwellige Hilfsangebote bereitzustellen.

 Die Bevölkerung soll vor negativen Auswirkungen offener Alkoholszenen und bei Massenveranstaltungen vor alkoholbedingten Bedrohungen geschützt werden.

Kommentar Im Zentrum des Handlungsfeldes Schadensminderung stehen der Schutz

der Angehörigen (insbesondere von Kindern und Jugendlichen) vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums anderer, die Erhöhung des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum sowie die weitere Verminderung der alkoholbedingten Strassenverkehrsunfälle. Diese Bemühungen leisten im Verbund einen wichtigen Beitrag an die alkoholpolitischen Problemkreise Jugend, Sport, Unfälle und Gewalt.

5.2.4 Marktregulierung und Jugendschutz

Gegenstand Das Handlungsfeld „Marktregulierung und Jugendschutz“ umfasst alle An-

strengungen der öffentlichen Hand, durch eine differenzierte Marktregulierung die Erhältlichkeit für sowie den Zugang zu alkoholischen Getränken zu erschweren und so insbesondere den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen einzudämmen. Zur Marktregulierung gehören auch die Imageförderung alkoholfreier Getränke und die Beschränkung der Alkoholwerbung.

Strategische In Bezug auf Marktregulierung und Jugendschutz soll die schweizerische Stossrichtungen Alkoholpolitik in den nächsten Jahren die folgenden Stossrichtungen weiter-

verfolgen:

 Prioritär soll der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verhindert und der problematische Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 25 Jahren eingedämmt werden.

NPA 2008 – 2012