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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten

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Strategische Im weiten Feld der Rechtsumsetzung und der internationalen Richtlinien gilt Stossrichtungen es, in den nächsten Jahren vor allem folgende Stossrichtungen im Auge zu

halten:

 Die Alkoholpolitik muss grösstes Gewicht auf die konsequente Umsetzung des geltenden Rechts legen, unter anderem durch eine vermehrte Inanspruchnahme der vorhandenen Sanktionierungsmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere für den Jugendschutz.

 Die gesetzlichen Grundlagen und internationalen Richtlinien im Bereich Alkohol sind regelmässig in Bezug auf ihre Anwendbarkeit und ihre gesundheitspolitische Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.

 Die Akteurinnen und Akteure in der schweizerischen Alkoholpolitik müssen über wichtige Gesetzesänderungen und neue Gesetze laufend informiert werden.

 Aktuelle Entwicklungen im internationalen Umfeld bezüglich Alkoholpolitik, Marktentwicklung, Rechtsetzung/-sprechung etc. müssen intensiv verfolgt und auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz hin geprüft werden.

 Die Schweiz soll internationale Empfehlungen der WHO und EU zur Alkoholpolitik zügig umsetzen und sich aktiv für die Weiterentwicklung der internationalen Standards engagieren.

Kommentar Im Bereich der Rechtsumsetzung muss der Akzent beim wirksameren Voll-

zug der landesweit geltenden und akzeptierten Bestimmungen über das Mindestabgabealter für Alkohol gelegt werden. Zur Rechtsumsetzung gehören auch die Abstimmung der schweizerischen Alkoholpolitik mit den internationalen Richtlinien insbesondere von WHO und EU sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der internationalen Standards. Auch in der Alkoholpolitik gewinnen grenzüberschreitende Handlungsansätze an Bedeutung.

5.2.9 Ressourcen, Finanzierung

Gegenstand Im Handlungsfeld „Ressourcen, Finanzierung“ geht es um die Sicherung der

für eine wirksame Alkoholpolitik notwendigen Ressourcen sowie um entsprechende Vorkehrungen bei der Mittelbeschaffung und –verwendung.

Strategische Bezüglich Ressourcen und Finanzierung geht der Handlungsbedarf in der Stossrichtungen

schweizerischen Alkoholpolitik in die folgenden grundlegenden Richtungen:

 Die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) muss die nötigen Mittel (Personal, Geldmittel) sichern bzw. freisetzen, um ihre alkoholpolitischen Aufgaben wahrzunehmen und ihren Beitrag zur Umsetzung des NPA zu leisten.

 Der Bund muss die in diesem NPA skizzierte Alkoholpolitik durch die Gewährleistung eines effizienten Mitteleinsatzes und spezifischen Anreizen umsetzen helfen.

 Die Gelder aus dem Alkoholzehntel (AlkG) sind vermehrt und gezielter für die Alkoholprävention und –therapie und insbesondere für Massnahmen im Sinne der in diesem NPA skizzierten Alkoholpolitik einzusetzen.

Kommentar Im Handlungsfeld „Ressourcen, Finanzierung“ steht vor allem die gezielte

Nutzung bestehender Finanzierungsgefässe im Alkoholbereich zugunsten der in diesem NPA formulierten Alkoholpolitik im Vordergrund (vgl. Kap. 6).

NPA 2008 – 2012