Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Stellungnahmen unterstützen solche Konzepte, sofern sie strikt limitiert sind auf Alterskontrollen, die Verpflichtung, auch Getränke ohne Alkohol anzubieten und auf Information. Repressive Massnahmen zum Beispiel über Umwege (Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Erwachsene, prohibitive Preise) seien jedoch auszuschliessen (ANCV, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel). Die Erdöl-Vereinigung und der Schweizerische Brauerei-Verband kritisieren, dass das gänzliche Fehlen der betroffenen Wirtschaftskreise auffalle, was kaum eine günstige Voraussetzung für den Erfolg solcher Konzepte sein werde. Der Schweizerische Brauerei-Verband lehnt Vorschriften, die den Ausschank betreffen und damit in den Wettbewerb eingreifen, ab. Er begrüsst aber grundsätzlich Kontrollen, die zum Ziel haben, bestehende gesetzliche Grundlagen durchzusetzen (kein Ausschank an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren) sowie Konzepte, die die Sicherheit erhöhen (Plastikbecher). Er weist darauf hin, dass die Bereitstellung günstiger alkoholfreier Getränke ohne Vorgabe des Bundes bereits in 22 Kantonen Realität sei und die Schweizer Brauereien bereits heute ein breites Angebot an nicht alkoholhaltigen Bieren und Geränken haben. Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit bemerkt die EKKJ, dass eine isolierte Implementierung von Jugendschutzkonzepten bei Massenveranstaltungen nicht genüge, denn dort könne aus Jugendlichen nicht Inseln der Nüchterheit im trunkenen Menschenmeer gemacht werden. Generelle Massnahmen gegen den Alkoholkonsum an Massenveranstaltungen, an denen Alkohol vom Genuss- zum Rauschmittel werde, seien daher vorzusehen.

Eine Minderheit der Stellungnahmen lehnt die Massnahme 03.02 ab (2 von 20). Diese sei

nicht Sache des Bundes, so das Centre Patronal von den Wirtschaftsdachverbänden und die Chambre vaudoise des arts et métiers aus der Branche.

Zudem werden drei Bemerkungen formuliert. IG DHS, Coop und Denner bemerken, dass für die Euro-08 von der SFA bereits ein Konzept auf dem Internet zuhanden der bewilligungserteilenden Behörden in Vorwegnahme dieser Massnahme veröffentlicht worden sei.

Massnahme 03.03: Wirksame Hilfe für Kinder und Jugendliche aus alkoholbelasteten Familien

Zu Massnahme 03.03 äussern sich 18 Stellungnahmen.

Eine sehr deutliche Mehrheit der Stellungnahmen unterstützt die Massnahme (16 von

18). Von den Kantonen fragt AG, warum die SODK als Partner aufgeführt wird und nicht die Gesundheitsdirektorenkonferenz. Der Schweizerische Gemeindeverband beantragt, dass auch Fachpersonen der kommunalen Ebene – aus ländlichen und städtischen Regionen – als Partner einbezogen werden. Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich beantragen, dass bereits bestehende Angebote zuerst eruiert und allfällige zusätzliche Angebote bereits bestehenden Strukturen angegliedert werden. Der Schweizerische Städteverband möchte zudem auch die Erziehungsberatungen und andere schulpsychologische Dienste als Partner einbeziehen, deren Personal über die notwendigen Qualifikationen verfügt, um wirksame Hilfe zu leisten und dies z.T. bereits tue. Die Suchthilfe Aargau (ags) aus dem Bereich Sucht und Gesundheit