Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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nahme ab, da die Nationalmannschaft und die Eishockey-Clubs in wirtschaftlicher Hinsicht auf die Einnahmen aus der Gastronomie angewiesen seien und sonst das Überleben vieler Clubs und
– gekoppelt mit den Sponsoringeinnahmen der Getränkeindustrie – die internationale Konkurrenzfähigkeit der Clubs und der Nationalmannschaft gefährdet würden. Ein Versuch in Davos habe gezeigt, dass bereits ein Wechsel von normalem Bier zu Leichtbier massive Umsatzeinbrüche zur Folge habe, zudem lasse sich ein kurzfristiges Umstellen von normalem Bier auf Leichtbier (z.B. für ein Hochrisikospiel) nicht einfach realisieren. Sichtbar alkoholisierte Fans würden nicht in die Stadien eingelassen. Ausserdem bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Gewaltausschreitungen bei Sportveranstaltungen und Ausschank von Alkohol in den Stadien. Übermässiger Alkoholkonsum und Gewaltausschreitungen seien kein Phänomen des Sports, sondern ein gesellschaftliches Problem, an dem Verbote und Einschränkungen an Sportveranstaltungen nichts änderten. Ein allfälliges Alkoholverbot in den Stadien sei eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit.
Zudem wird eine Bemerkung formuliert. Die Suchthilfe Aargau (ags) aus dem Bereich Sucht und Gesundheit bemerkt, dass es aus fachlicher Sicht wichtig sei, die Schadensminderung bei Massnahmen entsprechend zu gewichten.
3.7.4 Handlungsfeld 4, Massnahmen 04.01, 04.02, 04.03, 04.04, 04.05
Zu Handlungsfeld 4 und dessen Massnahmen äussern sich 58 Stellungnahmen.
Handlungsfeld 4: Marktregulierung und Jugendschutz
Zu Handlungsfeld 4 äussern sich insgesamt 35 Stellungnahmen.
Eine Mehrheit der Stellungnahmen unterstützt das Handlungsfeld 4 (19 von 35). Unterstützt wird das Handlungsfeld 4 von neun Stellungnahmen der Kantone und Städte(-verbände), wovon rund die Hälfte in diesem Bereich einen Nachholbedarf der Schweiz ortet. NE ist erstaunt, dass die Akteure, die zuständig sind für die Anwendung der Jugendschutzgesetze auf Kantonsebene, nicht mehr Freiwilligkeit zeigen und wünscht sich ein klares Signal. Wichtig sei aber, dass es den Kantonen weiterhin möglich sei, Steuern oder Abgaben auf den Verkauf alkoholischer Getränke einzuführen. VD findet, die Massnahmen des Handlungsfelds müssen auf nationaler Ebene aktiv unterstützt und begleitet werden, um wirksam auf kantonaler Ebene zu intervenieren. GE findet, der Teil über die Sanktionen verdiene eine Präzisierung. Der Schweizerische Städteverband bemerkt, dass Handlungsfeld 3 und 4 strukturelle Massnahmen enthalten und schwer auseinander zu halten seien. Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich finden, einzelne Punkte könnten verbindlicher und prägnanter formuliert werden. Freiwilligkeit sei zudem kein gangbarer Weg, wenn finanzielle Gewinne damit beeinträchtigt würden, es brauche gesetzliche Grundlagen und wirksame Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Entzug von Bewilligungen und/oder höhere Übertretungsbussen). Dieser Meinung ist auch die KSPD von den Polizeiorganisationen. Von den Parteien spricht sich die SP für Handlungsfeld 4 aus und fordert den Bundesrat dazu auf, diese Massnahmen nicht aufgrund von Partikularinteressen einzelner Bran-