Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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rungs- und Unterstützungsmassnahmen bei den Arbeitgebern nicht realisierbar sein. Von den Parteien findet die EDU, es solle vermieden werden, neue administrative Institutionen aufzubauen oder aufzublähen, welche bisherige bewährte Institutionen in der Behandlung und Rehabilitation von Alkoholkranken verdrängen. Sie erwartet deshalb auch eine Unterstützung von privaten Institutionen, insbesondere auch private und kirchliche/christliche Institutionen, die abstinenzorientierte Behandlungsstrategien anwenden. Beim Internetportal und der Finanzierung von entsprechenden Behandlungen sollen Resultate bisheriger Behandlungen stärker gewichtet werden als allfällig vorhandene oder nicht vorhandene Sozialstandards und Diplome. Der Einbezug von bewährten Behandlungsinstitutionen mit privater Trägerschaft ermögliche kosteneffiziente Behandlungen. Bei Qualifizierungskriterien sollen überrissene theoretische Sozialstandards auch aus Kostendründen grundsätzlich vermieden werden. Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit findet die SAKRAM eine Erhöhung der interkantonalen Freizügigkeit (Kostengutsprachen) wichtig, ausserdem dürfen Kurzinterventionen nicht gegenüber Langzeitbehandlungen ausgespielt werden. Die SSAM bemerkt, dass es überflüssig sei, Alkoholabhängigkeit in Bezug auf die Krankenversicherung anzuerkennen, weil diese im KVG bereits heute unbestritten sei. Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband unterstützen das Handlungsfeld unter Vorbehalt der definitiven Ausformulierung.

Eine Minderheit formuliert Vorbehalte bezüglich Handlungsfeld 2 (10 von 21). Von den

Kantonen lehnt ZH die Anerkennung der Alkoholabhängigkeit für die Invalidenversicherung klar ab, da eine Sucht als solche keinen Leistungsanspruch begründen könne – dies sei eine Praxis, die sich bewährt habe und an der festgehalten werden solle. Bei den Parteien bemerkt die CVP, dass der übermässige Konsum eines Genussmittels keine Krankheit sei und fragt, welche Kostenfolgen sich daraus ergeben und welche Sozialversicherungen dies betreffen würde, was gemeint sei mit der Erhöhung der interkantonalen Freizügigkeit (Kostengutsprache) und welche Massnahmen geplant seien. Acht Stellungnahmen aus der Branche bemerken, dass zu den zwei letzten Punkten der strategischen Stossrichtungen die Massnahmenvorschläge fehlen. Sie fragen, ob für die Arbeitgeber eine Pflicht für den Verbleib im Arbeitsprozess eingeführt werden solle und was die Kostenfolgen einer Anerkennung der Alkoholabhängigkeit in der Kranken- und Invalidenversicherung wären (IG DHS, Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse, Schweizerischer Brauerei-Verband). Neue Eingriffe in die Vertragsfreiheit und das Kündigungsrecht werden abgelehnt (Denner, Erdöl-Vereinigung, Swiss Retail Federation). Es könne nicht sein, dass Sonderrechte für alkoholproblematische Arbeitnehmende geschaffen werden und damit Personen mit anderen Krankheiten diskriminiert werden (Erdöl-Vereinigung). Ausserdem würden Unternehmen ihre soziale Verantwortung bereits heute wahrnehmen, es ist darum nicht nachzuvollziehen und auch nicht begründet, weshalb neue staatliche Regulierungen notwendig sein sollten (Erdöl-Vereinigung).