Vorlage und Bericht Anhang 2 SDR
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 4 Seiten
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Änderungen/Erläuterungen des Anhanges 2 SDR Beilage 4
3481 LITHIUM-IONEN- 9 M4 II 9 22 100300
BATTERIEN IN
AUSRÜSTUNGEN oder
LITHIUM-IONEN-
BATTERIEN, MIT
AUSRÜSTUNGEN
VERPACKT (ein-
schliesslich Lithium-
Ionen-Polymer-Batterien)
Erläuterungen:
Die Modifikationen der Stoffe im ADR 2009 bedingen obige Anpassungen.
1.9.5.4.5 Sondervorschriften 1.9.5.4.5 Sondervorschriften
neue Sondervorschrift anfügen:
35 In Verpackungen oder loser Schüttung (leerer ungereinigter oder beladener Schüttgutcontainer) zulässig.
Erläuterungen:
Die neue Eintragung UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B (nur tierische Stoffe) wird üblicherweise in loser Schüttung (sprich in Schüttgutcontainern) befördert. Um eine Tunneldurchfahrt dieser Transporte zu ermöglichen, wird eine neue Sondervorschrift eingeführt.
Geltender Text Änderungsvorschlag
1.9.6.2 1.9.6.2 Güter, deren Beförderung verboten ist Güter, deren Beförderung verboten ist
Gefährliche Güter der Klasse 1 bis 9, welche die Krite- Text ersetzen durch:
rien von Abschnitt 2.3.5 ADR erfüllen. Gefährliche Güter der Klassen 1 bis 9, welche die
Kriterien von Absatz 2.2.9.1.10 ADR erfüllen.
Erläuterungen:
Der Inhalt von Abschnitt 2.3.5 ADR findet sich (in modifizierter Form) in neu Absatz 2.2.9.1.10 wieder. Der Abschnitt 2.3.5 wird mit anderweitigem Inhalt weitergeführt. 1.9.6.2 SDR ist entsprechend anzupassen.