Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

künftige Nationalstrassennetz und andererseits aus den vorgesehenen Anpassungen am heutigen Hauptstrassen-

netz.

Spalte 4 zeigt den Kompensationsbedarf des Bundes für die Finanzierung seiner Mehraufwendungen für den

Betrieb und Unterhalt der übertragenen Strecken. Die Höhe des Kompensationsbedarfs ergibt sich aus den heute

verfügbaren Kenntnissen betreffend Ausbaustandard, Funktion und Lage der übertragenen Strassenabschnitte.

Die dargestellten Bundesbeiträge an die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden berück-

sichtigen ihren bisherigen Sonderstatus als "Kantone ohne Nationalstrassen". Die damit verbundenen Beiträge

würden gemäss der Übergangslösung in Ziffer 1.4 nach der allfälligen Realisierung einer ersten Teilstrecke der

Umfahrung Herisau entfallen.

Globalbeiträge Hauptstrassen und nicht werkge-

bundene Beiträge Veränderung der Bundesbei-

Kanton Stand 2008 (ohne Stand mit Ergänzungsnetz träge zur Kompensation der

Übergangsphase)9 an Bund abge- Aufwendungen für Betrieb

(gemäss Ziffern 1.2.4 und

10 tretene Strecken und Unterhalt8

1.2.5 )

(1) (2) (3) (4)

[mio.] [mio.] [km] [mio.]

ZH 40.06 38.25 35.2 - 10.96

BE 62.69 78.00 59.5 - 18.34

LU 15.65 20.13 0.0 0.00

UR 14.40 14.18 0.0 0.00

SZ 10.00 6.57 0.0 0.00

OW 2.23 4.69 0.0 0.00

NW 1.68 1.70 0.0 0.00

GL 4.83 3.98 10.5 - 2.29

ZG 3.92 3.23 5.1 - 2.03

FR 13.89 17.99 4.9 - 1.31

SO 9.44 10.65 0.0 0.00

BS 5.45 5.21 0.0 0.00

BL11 14.18 8.95 41.0 - 15.06

SH 4.63 6.36 -7.2 + 1.66

AR12 12.87 8.88 11.2 - 2.79

AI13 3.35 2.00 4.1 - 1.15

SG 27.03 22.31 29.1 - 9.06

8Die Bemessung des Kompensationsanspruchs basiert auf den "gewichteten" Kilometern der übertragenen Strecken gemäss Verteilschlüs-

sel für die Bemessung der Globalbeiträge an das Hauptstrassennetz.

9Angenommene Höhe der Globalbeiträge an das Hauptstrassennetz: 160 Mio. CHF. Nicht berücksichtigt sind die Übergangsregelungen

für die Mitfinanzierung von laufenden Projekten auf dem Hauptstrassennetz durch den Bund nach altem Recht.

10Die dargestellten finanziellen Auswirkungen sind eine indirekte Folge der beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das

Nationalstrassennetz. Sie basieren auf den gemäss Ziffer 1.2.4 vorgesehenen Anpassungen am Hauptstrassennetz.

11/14 Bei den Kantonen BL und NE übersteigen die Bundesbeiträge an die Hauptstrassen und die nicht werkgebundenen Beiträge den ausge-

wiesenen Kompensationsanspruch. Für den verbleibenden Fehlbetrag sind zu einem späteren Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit den beiden Kantonen Lösungen zu finden (vgl. Ziffer 1.3.4)

12/13Die Beiträge für "Kantone ohne Nationalstrassen" sind inbegriffen. Nach der allfälligen Realisierung eines ersten Teilstücks der Umfah-

rung Herisau entfallen diese Bundesbeiträge (vgl. Ziffer 1.4).