Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
3. Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Übernahme von knapp 400 Kilometern zusätzlicher Strassen ins Nationalstrassennetz führt beim Bund zu finanziellen Mehraufwendungen und zu einem zusätzlichen Personalbedarf.
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mehraufwendungen belaufen sich gemäss Ziffer 1.3.3 auf jährlich insgesamt rund 350 Mio. CHF. Die Finanzierung dieser Aufwendungen soll durch eine Reduktion von Bundesbeiträgen an die Kantone kompensiert werden. Damit erfolgt die beantragte Anpassung des Netzbeschlusses in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Bundesrates zum Sachplan Verkehr und zur Reformstossrichtung im Rahmen der Aufgabenüberprüfung für den Bund haushaltneutral.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Nach Inkraftsetzung der beantragten Anpassungen des Netzbeschlusses ist der Bund für den reibungslosen Betrieb - einschliesslich dem Verkehrsmanagement -, den Unterhalt, die erforderlichen Sanierungen sowie die Weiterentwicklung der übernommenen Strassen verantwortlich. Die auszuführenden Aufgaben für Projektierung, Ausbau, Betrieb und Unterhalt wird der Bund an private Unternehmungen respektive die Gebietseinheiten auslagern. Hingegen braucht es für die eigentlichen, nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben - namentlich die Planung, Vorbereitung und Überwachung der auszuführenden Aufgaben sowie für das Verkehrsmanagement - Anpassungen am Personalbestand bei den zuständigen Bundesämtern.
Als Folge der NFA hat das ASTRA auf den 1. Januar 2008 eine dezentrale Struktur mit fünf Aussenstellen geschaffen. Die neuen Aufgaben werden vorwiegend diese Aussenstellen betreffen. Der Stellenetat der Aussenstellen für das Wahrnehmen der Bauherrenaufgaben auf den rund 1'900 Kilometern Nationalstrassen, welche die eidgenössischen Räte dem Bund im Rahmen der NFA übertragen haben, ist knapp kalkuliert. Er berücksichtigt das Optimierungs- und Synergiepotenzial aus der Zusammenfassung der Bauherrenaufgaben beim Bund (vgl. 2. NFA-Botschaft, S. 6289 f) und stellt deshalb eine gute Ausgangsgrösse dar für die Bemessung des zusätzlichen Personalbedarfs für das Wahrnehmen der Bauherrenaufgaben auf den neuen Netzelementen. Zu berücksichtigen ist dabei einzig, dass die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommenen Strassen einen höheren Betreuungsaufwand erfordern als die Nationalstrassen, die bereits Bestandteil des Nationalstrassennetzes sind. Verantwortlich dafür sind die teilweise alte Substanz der Anlagen sowie die - gegenüber den klassischen Nationalstrassen - viel zahlreicheren, nachbarschaftlichen Verflechtungen in den Innerortsbereichen.
Gestützt auf diesen Mehraufwand und die Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 21 Prozent beantragt der Bundesrat, den Stellenetat im operativen Bereich des ASTRA um 25 Prozent anzuheben. Bei einem Personalbestand von rund 174 Vollzeitstellen in den Aussenstellen, entspricht dies einem zusätzlichen Bedarf von 43 Vollzeitstellen. Hinzu kommt ein zusätzlicher Bedarf für die zentral zu erbringenden Leistungen wie Netzplanung, Standards, Audits, Projektbeurteilung sowie die zentrale Führung und Administration der neuen Netzelemente, wie auch für das Verkehrsmanagement. Für das Erbringen dieser Leistungen sind weitere zehn Vollzeitstellen erforderlich.
Im Weiteren ergibt sich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Umweltschutzfachstelle des Bundes ein Mehraufwand. Heute sind beim BAFU gut fünf Vollzeitstellen mit der Beurteilung von Nationalstrassenprojekten beschäftigt. Aus der Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 21 Prozent ergibt sich die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vollzeitstelle.