Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

Insgesamt beantragt der Bundesrat, den Stellenetat des ASTRA um 53 Vollzeitstellen und beim BAFU um eine Vollzeitstelle aufzustocken.

Die Finanzierung dieser 54 zusätzlichen Vollzeitstellen erfolgt über die ausgewiesenen Mehraufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der übertragenen Strassen im Umfang von 150 Mio. CHF pro Jahr (vgl. Ziffer 1.3.3). Wegen der beantragten Kompensation dieser Aufwendungen bei den Kantonen, erfolgt die beantragte Aufstockung des Personaletats für den Bund haushaltneutral.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die beantragte Überführung von schweizerischen Hauptstrassen ins Netz von nationaler Bedeutung sowie die vorgesehene Erweiterung des Hauptstrassen- bzw. Ergänzungsnetzes im Rahmen des Sachplans Verkehr werden unterschiedliche finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Kantone nach sich ziehen. Zu berücksichtigen sind dabei die beschlossene Ausschüttung von Globalbeiträgen an die Kantone zur Erfüllung ihrer Aufgaben für das schweizerische Hauptstrassennetz sowie die nicht werkgebundenen Beiträge an die Kantone.

3.2.1 Unterschiedliche, finanzielle Auswirkungen

Die beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz sowie des Hauptstrassennetzes werden sich in mehrfacher Hinsicht auf die finanziellen Verpflichtungen der Kantone auswirken:

ƒ Die neuen Strecken des Nationalstrassennetzes gehen in die Kompetenz des Bundes über. Die betroffenen Kantone werden von den finanziellen Verpflichtungen für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen vollständig entlastet.

ƒ 342 Kilometer der Strecken, welche ins Nationalstrassennetz übertragen werden sollen, sind heute Bestandteil des Hauptstrassennetzes. Kantone, die Hauptstrassen an den Bund abgeben, werden in Zukunft über ein kürzeres Hauptstrassennetz verfügen. Als Folge davon verlieren sie den Anspruch auf einen Teil der Globalbeiträge des Bundes an das Hauptstrassennetz sowie an die nicht werkgebundenen Bundesbeiträge.

ƒ Im Zuge des Sachplan Verkehr werden heutige Kantonsstrassen ins Hauptstrassen- bzw. Ergänzungsnetz aufgenommen beziehungsweise aus diesem entlassen. Die daraus resultierenden Veränderungen werden sich ebenfalls unterschiedlich auf die Höhe der Globalbeiträge des Bundes an das künftige Hauptstrassennetz sowie an die nicht werkgebundenen Bundesbeiträge an die einzelnen Kantone auswirken.

ƒ Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Kompensationsanspruch des Bundes zur Deckung seiner finanziellen Mehraufwendungen gemäss Ziffer 1.3.4.

Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz sowie die vorgesehene Festlegung des künftigen Hauptstrassennetzes finanziell auf die einzelnen Kantone auswirken.

Dargestellt sind die Globalbeiträge an die Hauptstrassen sowie die nicht werkgebundenen Bundesbeiträge, welche die Kantone im Jahre 2008 ohne die beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erhalten würden (Spalte 1).

Spalte 2 zeigt die entsprechenden Bundesbeiträge unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anpassungen des Hauptstrassennetzes gemäss den Ziffern 1.2.4 und 1.2.5. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen sind eine indirekte Folge der beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Sie resultieren einerseits aus der beantragten Überführung von Strassen aus dem heutigen Hauptstrassennetz ins