Bericht (deutsch und französisch)
Vernehmlassung 2007/88: Krankenversicherungsverordnung (KVV). Verordnung über die Kostenerrnittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL). Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) · 178 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 31Fedlex · Ergebnisbericht
fentlichung von Daten alleine nicht getan, da mit der Veröffentlichung von Quali-
tätsdaten, wie Studien aus Amerika und anderen Ländern zeigen, Anreize und
damit auch Fehlanreize gesetzt werden.
Bei der Definition dieser Daten ist daher äusserste Sorgfalt notwendig. Diese
Aufgabe stellt nicht nur Anforderungen an das fachliche Know-how sondern ist
auch von politischer Relevanz. Es gehört die Qualitätskontrolle daher in die
Hand des Planers und damit in die Hand der Kantone. Die Stadt ZH regt an,
dass die Kantone gemeinsam einen Verein initiieren, an dem auch Leistungs-
erbringer und Versicherer beteiligt werden sollten.
Art. 37
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Der Kanton BL unterstützt den Grundsatz sehr, wonach der Versicherer für die- BL, NW, GDK se Personen die gesamte Vergütung nach den Tarifen des Gesetzes über-
nimmt.
„Bei stationärer Behandlung in der Schweiz übernimmt der Versicherer die ge- santésuisse samte Vergütung, die nach den Tarifen nach Artikel 49 Absatz 1 des Gesetzes
in Rechnung gestellt wird, für:…“
Geburtshäuser, Art. 55a Maisons de naissance, art. 55a
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Die vorgeschlagene Verordnungsregelung ist sinnvoll. Es sollte jedoch klarge- BL
stellt werden, dass die Hebamme, welche die medizinische Betreuung sicher-
stellt, die Anforderungen von Art. 45 KVV erfüllen muss, dh. auch zur selbstän-
digen Tätigkeit zugelassen werden könnte. Entsprechend beantragt der Kanton
BL folgende Ergänzung:
Art. 55a Bst.c
" eine ausreichende medizinische Betreuung durch eine Hebamme sicherstel-
len, welche die Anforderungen von Artikel 45 erfüllt;
… c. eine ausreichende medizinische Betreuung durch eine Hebamme sicher-
stellen, welche die Anforderungen von Artikel 45 erfüllt, ….“
Die vorgeschlagene Verordnungsregelung ist sinnvoll. GDK
Si le PS Suisse salue la reconnaissance des maisons de naissance en tant que PS
fournisseurs de prestations, il remercie à cet égard de tenir compte des
particularités de ce type d’établissement lors de la modification de l’ordonnance
y relative. Comme les maisons de naissance présentent un avantage en terme
d’économicité, le PS soutient une mise en oeuvre dans l’OAMal aussi souple
que possible pour éviter des complications contre-productives ayant trait
notamment aux normes de comptabilité et à la classification DRG.
Unter Bst. c ist zu präzisieren, dass es sich um eine gemäss Art. 45 KVV aner- SGV
kannte Hebamme handeln muss.
Die Zulassungsbedingungen für die Geburthäuser werden in der vor- Geburtshaus arco geschlagenen Form vom Geburtshaus arco begrüsst. Bedeutsam ist Geburtshaus Artemis insbesondere, dass die medizinische Betreuung durch eine Hebamme Geburtshaus Delphys sichergestellt wird, was dem Wesen der Geburtshäuser als hebam- Geburtshaus Engadin mengeführte Einrichtungen entspricht. Geburtshaus LaVie
Geburtshaus Luna Geburtshaus Terra Alta Geburtshaus Villa Oberburg