Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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angewiesen wären. Es bestünde auch die Gefahr, dass die Verhandlungen über die Übernahme derjenigen Eisenbahnrichtlinien ins Stocken geraten könnten, welche die Liberalisierung des Marktzugangs auch für schweizerische Eisenbahnunternehmen in Europa zum Gegenstand haben.

TVS und SKE

Dass die Trassenvergabestelle in der Form, wie sie ihr die Bahnen gegeben haben, funktioniert, ist kein Argument, das weitere Fortschritte verhindern kann. Die Trasse Schweiz AG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung; ihre Gründung bestätigt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene unabhängige Trassenvergabestelle von den Bahnen unterstützt wird. Die bestehenden Differenzen sind somit nicht grundsätzlicher Natur. Wichtig ist, dass nur mit dem nun vorliegenden Vorschlag des Bundesrats die Übernahme der für die Schweiz wichtigen 1. und 2. EG-Eisenbahnpakete möglich wird. Im übrigen kann nur die Trassenvergabestelle, so wie sie der Bundesrat vorschlägt, mit ihren gegenüber der heutigen Form erweiterten Aufgaben und der Möglichkeit, ihre Entscheide durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, die diskriminierungsfreie Behandlung aller Eisenbahnverkehrsunternehmen vollumfänglich garantieren. Dank der Mitwirkung dieser unabhängigen Stelle bereits in der Planungsphase ist eine bessere Auslastung des Netzes möglich, was nicht zuletzt der Verkehrsverlagerung dient. Ihre Unabhängigkeit befähigt sie auch, für die sich im dicht befahrenen Netz immer häufiger abzeichnenden Konflikte objektive Lösungen zu finden.

4.4 Andere Auswirkungen

4.4.1 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Die Stärkung der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verbessert aber deren Wettbewerbsfähigkeit im Personen- und im Güterverkehr. Es kann deshalb ein mittelbarer, positiver Einfluss auf die Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung erwartet werden.

5 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage besteht aus Elementen der «Botschaft zur Bahnreform 2» vom 23. Februar 2005, die im Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 als Richtliniengeschäft angekündigt (BBl 2004 1164, 1195) ist. In diese Vorlage ist auch die in der Legislaturplanung angekündigte Botschaft zur Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien integriert (BBl 2004 1196). Sie dient zudem auch der reibungslosen Umsetzung der ersten bilateralen Abkommen von 1999 und damit dem Ziel 7 der Legislaturplanung 2003–2007 (BBl 2004 1179).

Die Vorlage dient zudem der in der Legislaturplanung 2007-11 unter Ziel 4 "Leistungsfähigkeit und Nutzung der Infrastruktur optimieren" angekündigten Weiterführung der Bahnreform (BBl 2008 835).