Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 80Fedlex · Erläuternder Bericht
Durch die Übernahme der beiden ersten Bahnpakete sowie der Interoperabilitätsrichtlinie der EG sichert die Schweiz die Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene als Transitachse durch ihr Gebiet und gewährleistet, dass die Jahrhundertbauwerke der NEAT den ihnen zugedachten Zweck erfüllen und zu einer Verkehrsverlagerung auf die Schiene beitragen können.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch einheitliches europäisches Eisen-
bahnsystem
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse wird gestärkt, wenn langfristig ein einheitliches europäisches Eisenbahnsystem entsteht, da die Züge dann ohne Ausrüstung mit zusätzlichen Zugsicherungssystemen und ohne Zeitverlust durch Wechsel der Lokomotive die Landesgrenzen überqueren können. Eine höhere Auslastung der Strecken kommt den Infrastrukturbetreiberinnen wie auch den Bahnen zugute, die diesen Verkehr anbieten.
Effizienzsteigerungen durch die Regelung der Ausschreibungen
Die Regelung der Ausschreibungen unter Berücksichtigung der Instrumente „Vergleich Finanzkennzahlen“ und „Qualitätsvergleich“, aufgrund denen bei ungenügenden Resultaten eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden kann, dient der Effizienzsteigerung und damit auch der längerfristigen Sicherung einer angemessenen Grundversorgung mit Personenverkehrsdienstleistungen in der Schweiz. Die Effizienzsteigerungen im öffentlichen Verkehr ermöglichen zudem ein verbessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einsatz der öffentlichen Mittel. Damit wird dem finanzpolitischen Ziel der Konsolidierung des Bundeshaushaltes Rechnung getragen.
4.3.3 Auswirkungen auf verschiedene Gesellschaftsgruppen
Von der Vorlage sind vor allem die Bahnen betroffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die unternehmerische Freiheit, aber auch die Verantwortung der Transportunternehmen in einigen Punkten gestärkt wird. Die mit der Bahnreform 1 seit 1999 umgesetzte Rollenteilung zwischen Bund und Unternehmen hat sich bewährt und soll grundsätzlich bestehen bleiben, sie wird jedoch klarer geregelt. Insgesamt stellen die Massnahmen den diskriminierungsfreien Netzzugang sicher und ermöglichen einen verstärkten Wettbewerb im öffentlichen Verkehr und auf der Schiene, ohne die bestehenden Unternehmen quasi schutzlos einem «freien Markt» auszuliefern.
Vorteile für die verladende Industrie
Neben den Bahnen ist vor allem die verladende Industrie betroffen. Sie wird voraussichtlich von Angebotsverbesserungen und einer besseren Qualität im Güterverkehr profitieren.
Die Regelungen zur Interoperabilität sind bedeutsam für die Bahnindustrie
Im Geltungsbereich der Interoperabilitätsrichtlinie kommt es zu einer zunehmenden Vereinheitlichung der technischen Vorschriften in Europa und zur gegenseitigen