Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 78Fedlex · Erläuternder Bericht
zusätzlichen Sicherheitsgenehmigungen und 200 Stellenprozente auf die Zulassung der Sicherheitsmanagementsysteme. Letztere Tätigkeit könnte auch von akkredierten Zertifizierungsstellen für Managementsysteme erbracht werden. Diese Auslagerung käme aber für die Bahnen teurer, weil so für die Zulassung des SMS das Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erforderlich wäre.
Begleitung der Umsetzung TSI, 200 Stellenprozente
Das BAV muss sich an der Entwicklung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und der sie konkretisierenden Normen auf europäischer Ebene beteiligen und zwar sowohl im Ausschuss nach Artikel 29 der Interoperabilitätsrichtlinie wie auch in den Gremien, welche die TSI und Normen erarbeiten. Das BAV muss zugleich für eine Kompatibilität dieser europäischen Vorschriften für einzelne Bestandteile des Eisenbahnsystems mit den schweizerischen Vorschriften sorgen. Beispiele: Notifikation der Schweizerischen Eisenbahn-Sicherheitsvorschriften bei der Europäischen Kommission bzw. ihrer Europäischen Eisenbahnagentur. Bearbeitung der schweizerischen Sonderfälle ("Specific Cases") und Abweichungen ("Derogations"). Dies löst einen zusätzlichen Stellenbedarf von 200 Stellenprozenten aus. Davon entfallen 100 Stellenprozente auf die Prozessführung und 100 Stellenprozente auf sicherheitstechnische Fachfragen.
Marktüberwachung zur Sicherstellung der Konformität, 200 Stellenprozente
Die Interoperabilitätsrichtlinie führt zu einer Liberalisierung des Handels mit Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen, indem sie den freien Verkehr dieser Produkte gestattet, ohne dass daran eine staatliche Behörde einbezogen wäre. Es genügt grundsätzlich die Konformitätserklärung des Herstellers, verbunden mit einer Konformitätsbescheinigung einer benannten Stelle. Diese Liberalisierung verlangt ein Mehr an Marktüberwachung. Das BAV benötigt für einzelne stichprobenartige Überprüfungen zwei neue Stellen (weitere 200 Stellenprozente), insbesondere um konkreten Hinweisen auf Nicht-Konformität einzelner Produkte nachgehen zu können. Dazu kommen die Koordination mit der Europäischen Eisenbahnagentur und der Geschäftsverkehr mit den ausländischen Marktaufsichtsbehörden.
Betreuung der Ausschreibungen, 100 Stellenprozente
Durch die Regelung der Ausschreibungen resultiert mindestens ein Personalbedarf von 100 Stellenprozenten. Einerseits wird sich die Zahl der Ausschreibungen erhöhen. Andrerseits erwachsen dem BAV neue Aufgaben (BAV wird neu den Zuschlag in Form einer Verfügung erlassen; Erstellen und bewirtschaften der Langzeitvereinbarungen; Aufsicht über die interkantonal abgestimmten Ausschreibungsplanungen der Kantone).
Fazit: 2200 Stellenprozente für Bund, davon 1700 selbsttragend
Die mit der vorliegenden Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen erfordern somit insgesamt 2200 zusätzliche Stellenprozente für den Bund, wovon 1700 Stellenprozente durch Gebühren finanziert werden können.
Eine allfällige staatliche Konformitätsbewertungsstelle (900 Stellenprozent), die sich vollständig selbst finanzieren und auch von Dritten wahrgenommen werden könnte, ist hier mit eingerechnet.