Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 7 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 22. Juni 2007 hat das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung gutgeheissen. Die öffentliche Statistik in der Schweiz hat den Auftrag, repräsentative Ergebnisse über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt bereitzustellen. Die neukonzipierte Volkszählung 2010 wird in Form von Register- und Stichprobenerhebungen in ein statistisches Informationssystem für Personen- und Haushaltserhebungen integriert. Die neue Volkszählung bringt für die Gemeinden und die Befragten eine deutliche Entlastung. Die Investitionen sind nachhaltig, und das System kann laufend angepasst werden. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, die Stichprobenerhebungen auf eigene Kosten aufzustocken, um bei Bedarf die Resultate auf ihrem Gebiet zu verfeinern.
Mit der Verordnung zum Volkszählungsgesetz werden die Einzelheiten zur Durchführung der Erhebungen im Bereich der Volkszählung geregelt. Die Inkraftsetzung der Volkszählungsverordnung ist auf den 1. Februar 2009 vorgesehen. Dadurch bleibt den betroffenen Stellen genügend Zeit, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen, damit die erste Volkszählung nach dem neuen System fristgerecht per 31. Dezember 2010 durchgeführt werden kann.
Vom 4. August bis zum 8. Oktober 2008 hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) eine Anhörung zum Verordnungsentwurf zum Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsverordnung) durchgeführt.
2. Anhörungsteilnehmer
Zur Teilnahme am Anhörungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 37 weitere Organisationen und Verbände eingeladen.
Insgesamt wurden für diese Anhörung 76 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Der Kanton Wallis, die Konferenz der Kantonsregierungen, sowie die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den 9 angeschriebenen Dachverbänden der Wirtschaft haben sich 4 und von den 37 weiteren um eine Stellungnahme gebetenen Organisationen haben sich deren 15 zu Wort gemeldet. Zusätzlich sind nicht angeforderte Stellungnahmen von zwei weiteren Organisationen eingegangen1.
3. Wichtigste Ergebnisse der Anhörung
Der vorgesehene Systemwechsel, statistische Daten künftig mittels heute verfügbaren, elektronischen Hilfsmitteln zu erheben, ist aus der Sicht der meisten Adressaten, die eine Stellungnahme eingereicht haben, sinnvoll. Auch die neue,
1 Eine Liste aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.