Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
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Monetarisierbar Beschreibend
Gesellschaft - Unfälle - Wohnlichkeit
- Siedlungsentwicklung
Wirtschaft - Investitionskosten - Auswirkungen auf den öV
- Betriebs- und Unterhalts- - Veränderung der Zuverlässig-
kosten Strasse keit des Verkehrssystems
- Reisezeitveränderungen
- Betriebskosten Fahrzeuge
- Nutzen durch Mehrverkehr
Umwelt - Luftbelastung - Lärmbelastete Flächen
- Lärmbelastung je Person - Zerschneidungseffekte
- Bodenversiegelung - Landschafts- und Ortsbild
- Klimaeffekte - Gewässer
Tabelle 1: Überblick über die berücksichtigten Indikatoren
Überprüfung der verkehrlichen Wirkung und Berücksichtigung weiterer As-
pekte (3. Schritt)
Für die gut klassierten Projekte wurde anschliessend die verkehrliche Wirkung im Hinblick auf die Beseitigung der Engpässe untersucht. Hohe Priorität haben
Projekte, welche die erwarteten Engpässe wirkungsvoll beseitigen.
Schliesslich sind noch weitere Aspekte in die Beurteilung eingeflossen. Dazu gehören die Entlastungswirkungen auf das städtische Strassennetz, Beiträge zur Beseitigung von Unverträglichkeiten mit dem Siedlungsgebiet oder die Erhöhung der Netzredundanz. Auch eine hohe Dringlichkeit kann sich positiv auf die definitive Priorisierung des Projekts auswirken. Umgekehrt können Ausbauten Siedlungsentwicklungen in Gebieten fördern, wo sie planerisch nicht erwünscht sind. Solche Ausbauten werden daher eher zurückhaltend beurteilt. Dasselbe gilt für Ausbauvorhaben, die gut ausgebaute ÖV-Angebote direkt konkurrenzieren könnten.
1.4.2.3 Konzept Programm Engpassbeseitigung
Für die Umsetzung des Programms Engpassbeseitigung ist – genau wie für die Agglomerationsprogramme – eine rollende Planung unerlässlich. Zum einen erlaubt der vorliegende Planungsstand verschiedener Projekte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschliessende Festlegung des Programms Engpassbeseitigung. Zum anderen drängt sich der Erhalt eines gewissen planerischen Handlungsspielraums auf. Nur so kann die erforderliche Abstimmung mit anderen Planungen wie die rollende Umsetzung der Agglomerationsprogramme und die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur im Rahmen von ZEB2 sichergestellt werden.
Zur Sicherstellung dieser Flexibilität werden die Projekte vier Modulen zugeordnet. Die Zuordnung der Projekte zu den Modulen 1 bis 3 wird alle vier Jahre überprüft und fortgeschrieben.