Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
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- Konzentration auf die gravierendsten Engpässe: Mit dem Programm Engpassbeseitigung sollen prioritär Engpässe der Problemstufen II und III beseitigt werden. Von Beginn weg ausgeschieden wurden Projekte, die der Beseitigung von Engpässen der Problemstufe I dienen7.
- Konzentration auf die Kerngebiete der Agglomerationen: Erste Priorität haben funktionsfähige Nationalstrassen im eigentlichen Kerngebiet der Agglomerationen sowie zwischen den Grossagglomerationen Genf - Lausanne und Bern - Zürich. Entsprechend werden mit den vorliegenden Massnahmen vordringlich gravierende Engpässe auf dem Nationalstrassennetz in den Agglomerationen beseitigt.
- Städtebauliche Aufwertung: Wo bestehende Nationalstrassen mitten durch gewachsene Siedlungsgebiete hindurchführen, ist – sofern dies mit volkswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist – Ausbauvarianten der Vorzug zu geben, die zur städtebaulichen Sanierung der bestehenden Situation beitragen.
Damit steht das Programm zur Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz in Übereinstimmung mit den verkehrspolitischen Stossrichtungen der grossen Agglomerationen: der Siedlungsverdichtung nach innen, der Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr sowie der möglichst verträglichen Abwicklung des verbleibenden, motorisierten Individualverkehrs.
Abweichungen von diesen Grundsätzen können dort in Betracht gezogen werden, wo massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen. Vordringlich der Fall ist dies bei der Abwicklung des Nord-Süd-Transitverkehrs sowie dort, wo sich verschiedene Nationalstrassen räumlich überlagern. Weitere Abweichungen sind möglich, wo beispielsweise zwei vierstreifige Nationalstrassen auf eine vierstreifige Fortsetzung stossen oder wo eine vierstreifige Nationalstrasse trotz konstantem Verkehrsaufkommen auf zwei Fahrstreifen abgebaut wird.
Bewertung aufgrund von Indikatoren (2. Schritt)
Das Bundesamt für Strassen hat die Ausbauprojekte zur Beseitigung der Engpässe sowie Kombinationen derselben einer systematischen und umfassenden Bewertung unterzogen. Die verwendeten Indikatoren basieren auf dem im Nationalstrassenbereich etablierten System NISTRA (Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte).
Wo immer möglich, wurden die Auswirkungen der Projekte in Geldwerten dargestellt und den Investitionskosten gegenübergestellt. Als Ergebnis dieses Kosten-Nutzen-Teils resultiert die Kenngrösse „Infrastrukturbudgeteffizienz“. Diese sagt aus, wie gross der volkswirtschaftliche Nettonutzen eines Projekts pro investiertem Franken ist. Die nicht monetarisierbaren Auswirkungen, wie jene auf das Landschaftsbild, wurden verbal beschrieben und mit einer Note versehen.
Anschliessend wurden die Projekte den sechs Klassen A (hohe Budgeteffizienz und gute Beurteilung der deskriptiven Indikatoren) bis F (geringe Budgeteffizienz und schlechte Beurteilung der deskriptiven Indikatoren) zugeordnet.
7 Einzige Ausnahme sind Projekte, die wichtige Bestandteile eines Agglomerationsprogrammes sind. Dazu gehört beispielsweise der Bypass Luzern.