Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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Modul 1 enthält dringende und gut beurteilte Projekte zur Behebung der gravierendsten Engpässe. Diese Projekte sind planerisch bereits weit fortgeschritten und werden innerhalb der kommenden vier Jahre baureif sein.

Das Modul 2 umfasst ebenfalls gut beurteilte Projekte mit einem hohen Realisierungsbedarf. Die Planung und Projektierung dieser Projekte soll prioritär fortgesetzt werden mit dem Ziel, einige dieser Projekte im Rahmen der nachfolgenden Programmbotschaft verbindlich festzulegen. Die Projekte in den Modulen 1 und 2 umfassen jene Projekte, die nach heutigem Kenntnisstand mit den verfügbaren 5,5 Milliarden zur Realisierung kommen werden.

Das Modul 3 umfasst Projekte, deren Priorität etwas geringer eingestuft wird als jene der Module 1 und 2, deren Qualität aber dennoch gut ist. Diese Projekte werden ebenfalls weiter konkretisiert und im Rahmen der nächsten Programmbotschaft neu beurteilt. Die Finanzierung der Projekte im Modul 3 liegt ausserhalb der verfügbaren 5,5 Milliarden – sie sind also nicht finanziert.

Ergeben sich aus der Konkretisierung der Projekte im Modul 3 neue, positive Aspekte können Projekte aus dem Modul 3 im Rahmen der Neubeurteilung Projekte aus dem bisherigen Modul 2 ersetzen oder gar direkt zur Realisierung vorgeschlagen werden. Umgekehrt können Projekte im Modul 2 im Rahmen der nächsten Programmbotschaft zurückgestuft werden.

Projekte in Modul 4 werden zurückgestellt und planerisch nicht weiter verfolgt.

Mit der Verabschiedung des vorliegenden, ersten Programms legen die eidgenössischen Räte die Projekte des Moduls 1 verbindlich fest und geben die zu ihrer Realisierung nötigen, finanziellen Mittel frei. Ergänzend stellen die eidgenössischen Räte die finanziellen Mittel für die Fortsetzung der Planung und Projektierung der Projekte in den Modulen 2 und 3 bereit.

Vier Jahre nach Vorlage des ersten Programms legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten zusammen mit dem Umsetzungsbericht das zweite Programm vor.