Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten
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I Allgemeiner Teil
1. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
1.1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2008 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zum Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG) ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses hat vom 15. Januar 2009 bis zum 15. April 2009 stattgefunden.
Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz insgesamt 16 606 Asylgesuche eingereicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode bedeutet dies eine Zunahme von 53,1 Prozent. Waren Ende 2007 noch 6236 Gesuche erstinstanzlich hängig, betrug die Zahl Ende 2008 12 656 (+ 103 Prozent). Im Jahre 2009 wurden insgesamt 16'005 Asylgesuche eingereicht (- 3.6 Prozent). Die Pendenzen betrugen Ende des Jahres 2009 12'392 (- 2.1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr kann damit im Jahre 2009 ein leichter Rückgang der Asylgesuchszahlen und der Pendenzen verzeichnet werden.
Es ist notwendig, die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Hauptpfeiler des vorliegenden Entwurfs bilden deshalb u. a. der Ausschluss von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren aus der Flüchtlingseigenschaft, sofern keine asylrelevanten Gründe vorliegen, sowie Massnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen. Ferner soll die Möglichkeit, im Ausland ein Asylgesuch einreichen zu können, aufgehoben werden. Um die Anzahl unbegründeter Mehrfachgesuche wirksam zu verringern und das Asylverfahren zu entlasten, sollen Asylsuchende, die ein Mehrfachgesuch einreichen, neu von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Neben diesen Optimierungs- und Entlastungsmassnahmen sollen aber auch Missbräuche konsequent bekämpft werden. So kommt es weiterhin oft vor, dass Asylgesuche eingereicht werden, obwohl die Betroffenen nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind. Ein weiterer Revisionspunkt des vorliegenden Entwurfs bildet deshalb die strafrechtliche Sanktionierung der Förderung und Ausübung einer politischen Tätigkeit in der Schweiz, die lediglich der nachträglichen Begründung der Flüchtlingseigenschaft dient.
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) soll ebenfalls in einzelnen Bereichen den Gegebenheiten der Praxis angepasst werden. Neu soll eine Nachweispflicht eingeführt werden, wenn allein persönliche Unzumutbarkeitsgründe beim Weg- oder Ausweisungsvollzug geltend gemacht werden. Zudem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, Staaten oder Staatsgebiete zu bezeichnen, die in Bezug auf den Vollzug generell als zumutbar erachtet werden. Um den Vollzug bei Dublin-Fällen wirksam sichern zu können soll schliesslich ein neuer Hafttatbestand bei der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft eingeführt werden.
Gesamthaft gingen 81 Stellungnahmen ein. Zur Vorlage haben sich alle Kantone sowie die Christlichsoziale Partei der Schweiz (CSP), die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP), die Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP), die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) sowie die Schweizerische Volkspartei (SVP) geäussert. Umfangreiche Stellungnahmen gingen auch von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), Amnesty International (AInt), Caritas, Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) und dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ein. Schliesslich haben sich mehrere Privatpersonen zum Ausschluss von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren sowie zur Aufhebung von Auslandgesuchen geäussert.
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