Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten
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1.2. Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen
Haben die Vernehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet. Wird lediglich zu einem oder zwei Änderungsvorschlägen Bezug genommen, wird die Stellungnahme bei den übrigen Änderungsvorschlägen unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ aufgeführt. Wenn keine Stellungnahme eingereicht wurde, wird dies unter der nachfolgenden Ziffer 2 (Verzeichnis der Eingaben) aufgeführt.
Wird vom Vernehmlassungsadressaten gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies bei der Auswertung unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ berücksichtigt.
1.3. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)
1.3.1. Allgemeine Bemerkungen
Eine überwiegende Mehrheit der Kantone sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen, welche missbräuchliche Asylgesuche mindern, die Verfahren beschleunigen und den Vollzug verbessern können. Mit den vorgeschlagenen Änderungen könne die Effizienz der schweizerischen Asylpolitik verbessert werden, ohne die humanitäre Tradition der Schweiz preiszugeben. Auch wenn die neuen Vorschläge weitgehend als sinnvoll erachtet werden, äussern einige der befürwortenden Kantone (z.B. BE, GR, OW, ZG, ZH) Zweifel an deren Wirksamkeit und Notwendigkeit (z.B. FR, GR). Zudem betonen einige Kantone (z.B. BL, FR, GR, OW), dass der Kostenneutralität der neuen Vorschläge vorrangige Bedeutung zu geben sei und keine weitere Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone stattfinden dürfe.
Vor dem Hintergrund des markanten Anstiegs der Asylgesuchszahlen anerkennen auch die CVP und die FDP die Notwendigkeit dieser Revision. Der Missbrauch müsse auch in Zukunft hart bestraft werden. Auch die Kantone, welche für die Umsetzung und den Vollzug des Asyl- und Ausländerrechts zuständig seien, seien schon heute mit verschiedenen Problemen konfrontiert, weshalb die CVP auch Verbesserungen im Vollzug fordert. Die SVP erklärt sich mit der Zielrichtung der vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, betont jedoch, dass einzelne Vorschläge zu vage seien, zu Rechtsunsicherheiten führen und verschärft werden müssen. Zudem bemängelt sie, dass die Revisionsvorschläge zu spät kommen, da diese bereits vor einem Jahr im Dringlichkeitsverfahren hätten umgesetzt werden können.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu Einsparungen bei den öffentlichen Finanzen führen werden, bedauert allerdings, dass das Asylverfahren vermehrt die individuellen Verfahrensrechte der Asylsuchenden in den Vordergrund stellt. Wünschenswert wäre, dass die schweizerischen Asylbehörden ihre staatlichen Entscheide einfacher durchsetzen könnten. Die vorgeschlagenen Verbesserungen im Verfahrensbereich werden auch vom Schweizerischen Städte- und vom Schweizerischen Gemeindeverband (SSV; chgemeinden) grundsätzlich begrüsst. Gefordert wird, dass zusätzlich entsprechende Personalressourcen und ein effizientes Vollzugsinstrumentarium bereitgestellt werden.
Der Kanton NE, die CSP, EVP, GPS, SP, das UNHCR, Hilfswerks-, Nichtregierungs- (NGO) sowie kirchliche Organisationen lehnen die vorgeschlagenen Änderungen hingegen grundsätzlich ab. Die letzte Revision des AsylG und des AuG sei erst am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Zwar seien die Asylgesuchszahlen angestiegen, jedoch sei der Anstieg nicht alarmierend. Angesichts der hohen Anzahl von Asylgewährungen oder vorläufigen Aufnahmen, müsse man davon ausgehen, dass überwiegend diejenigen Personen ein Asylgesuch einreichen, welche auf den Schutz der Schweiz angewiesen seien. Das Argument der Missbrauchsbekämpfung schlage deshalb fehl. Es sei zu befürchten, dass aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen und Ausnahmeregelungen die Asylverfahren unübersichtlich und die Verfahrenskosten entsprechend erhöht werden. Es sei bedenklich, dass aufgrund mögli-
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