Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 21 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Artikel 12 und 20: Integrationskriterien Sind Sie mit den aufgeführten Kriterien, die auf eine erfolgreiche Integration hinweisen, einverstanden?

1. Befürwortende Stellungnahmen • 22 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 3 Parteien (FDP, CVP, SP) sind für die vorgeschlagene Regelung.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) befürworten die vorge-

schlagene Regelung. • 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, EKM, SVZ, AVZ, UNHCR, SFH, FIZ, SRK, FIMM, JusPax, BGK) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Klar definierte Integrationskriterien werden ausdrücklich begrüsst (FDP, SSV). Die Kriterien seien in der Verordnung zu präzisieren (OW, GL, NE, TI, GE, SGV, EKM), die sinnvollerweise zeitgleich mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes erstellt werden solle (EKM). Die FDP nennt weitere Verhaltensweisen, die neben strafrechtlich relevantem Verhalten ebenfalls eine Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstellen sollen (schwere und wiederholte Verstösse gegen behördliche Androhungen, grobe Verletzung allgemeiner Gebote der Sittlichkeit, Missachtung grundlegender gesellschaftlicher Werte, Missachtung individueller Freiheitsrechte). Die Integrationsanforderungen seien hoch angesetzt und würden der individuellen Situation der Gesuchsteller nicht gebührend Rechnung tragen; ausserdem sei die Auffassung, wonach die Einbürgerung die letzte Etappe auf dem Weg einer gelungen Integration darstellt, abzulehnen (EKM, UNHCR, SFH, FIZ).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 3 Kantone (ZH, BL, GR) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (SVP, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab.

• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (HEKS, SFR, SFM) sind mit der vorgeschla-

genen Regelung nicht einverstanden.

Die ablehnenden Stimmen bringen vor, die Integrationskriterien seien unvollständig (SVP), unklar (EDU, ZH, GR), nicht überprüfbar( ZH, GR) und gäben den Integrationsbegriff nicht korrekt wieder (GR). Im Weiteren sei der Grundsatz der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit stärker zu betonen (ZH) und Begriffsdefinitionen seien aufgrund der Wandelbarkeit des gesellschaftlichen Verständnisses auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe zu regeln (GR). Der Kanton BL begrüsst grundsätzlich die Konkretisierung des Integrationsbegriffes. Mit Blick auf die ausländerrechtlichen Bestimmungen (Art. 4 AuG und Art. 4 VIntA) sei es allerdings wünschenswert, wenn eine gewisse Einheitlichkeit der Begriffe angestrebt werde. So gehe das Kriterium «Vertrautsein mit den Schweizerischen Lebensverhältnissen» weniger weit als Art. 4 Bst. c VIntA.