Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/113: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 147 Seiten

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sprechen der Kostenneutralität eingehalten wird und die Erneuerungen

nicht auf Kosten der PatientInnen eingeführt werden.

Al.1/3 Cf. premier paragraphe IG Pflegefinanzierung GELIKO Al. 4 Cf. proposition al. 4 nouveau DOK

(neu) Pflege angewiesen sind, die ungedeckten Kosten oft nicht über die Er-

gänzungsleistungen finanzieren können, da sie noch keine Rente erhal-

ten haben. Bei Heimbewohnern ist diese Konstellation wesentlich sel-

tener. Benötigt eine Person intensive Pflege von täglich mehreren

Stunden, führt die vorgeschlagene Lösung in der KLV zu einer massi-

ven Privilegierung der Heimbewohner resp. zu einer massiven Mehrbe-

lastung all jener pflegebedürftigen Personen, die daheim leben. Dem

gesetzgeberischen Willen kann nur entsprochen werden, indem die

maximale tägliche (eventuell: jährliche) Patientenbeteiligung im Bereich

der ambulanten Pflege in der Verordnung auf das Maximum der tägli-

chen (eventuell: jährlichen) Patientenbeteiligung im Pflegeheim be-

grenzt wird. Die Gleichstellung von Pflegeheimbewohnern und pflege-

bedürftigen Personen, die zuhause leben, bezüglich des maximalen

täglichen Kostenbeitrages der versicherten Person.

Cf. proposition et commentaire al. 4 nouveau senesuisse

Cf. CDS pour II Al. 2 et 3 (nouveaux)

Al. 5n

Die Situation den freiberuflichen Pflegefachleute ist mit „zu den Leuten Aellen Verena nach Hause gehen― nicht mit einem Garagisten vergleichbar und würde (Psychideshalb einen höheren Stundenansatz rechtfertigen. atriespitex) Gespräche u.a. mit Ämtern, SD oder Wegzeiten können nicht abge-

rechnet werden.

Die Weiterbildung wird aus dem eigenen Portmonnaie bezahlt.

Die Verantwortung als „Einfrau-Betrieb― ist erheblich grösser, als wenn

in einer Institution gearbeitet würde.

Wird zu Hause bei den Betroffenen gearbeitet, gibt das einen Einblick

in die Ganzheit der Situation, wie es keinem Arzt in dieser Form mög-

lich ist.

Die Einsätze der freiberuflichen Pflegefachleute haben einen unschätz-

baren Wert. Sie nehmen die Bedürfnisse, das Wohlergehen und die

persönlichen Entwicklungsschritte ihren Klienten ernst.

Arbeitszeit und Freizeit sind nicht klar getrennt wie im Angestelltenver-

hältnis.

Eine Anpassung von 120.--/Std ist nicht übertrieben.

Seit 1994 wurde keine finanzielle Anpassung mehr vorgenommen.

Nach den Berechnungen von Frau Aellen würde der Ansatz unter der

Errechnung einer jährlichen Teuerung von durchschnittlich 2% einen

aktuellen Stundenansatz von 109.04 ausmachen.

Die jährlich auf den Index berechnete Teuerung muss rechtlich veran-

kert sein.

Logopädinnen dürfen ihre Wegzeiten den Kassen berechnen.

Über Aufwand und Ertrag dieser Tätigkeit hat sie sich mit einem Be- Affolter Marta triebsfachmann beraten, dessen Meinung war, dass wir für wenig Geld

arbeiten, wenn alles berechnet ist. Der heutige Tarif basiert auf einem

Vertrag von 1994, da wäre eine Anpassung auf 120 Fr. pro Std. ange-

messen.

Abrechnungen im 10 Min. Schnitt sollten beibehalten werden, da das

Abrechnen im 5 Min. Schnitt ein unnötiger Mehraufwand bringen wür-

de.

Finanziert wird im Bereich für ambulante psychiatrische Pflege nur die Alpha Pflege Pflegemassnahme. Der administrative Aufwand der Planung und Eva- (E.Paul Rasluation, ebenso die Dokumentation, welche den Pflegeprozess erst berger, Psytauglich macht, wird alles unter dem zur Zeit aktuellem Taxwert ver- chiatriepflege,