Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/113: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 147 Seiten
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ge von demenzkranken Menschen sehr anspruchsvoll und komplizierter ist als eine herkömmliche Pflege; sie nimmt vor allem auch mehr Zeit in Anspruch.
Häufig findet sich bei älteren Menschen auch Demenz als Co-morbidität mit anderen Krankheiten, was zu erschwerter und verlängerter Pflege führt. Diesem Gesichtspunkt sollte Rechnung getragen werden.
Abschliessend möchte die Schweizerische Alzheimervereinigung festhalten,
dass bei der ganzen Debatte um die Höhe der Beiträge und Verteilung der Kosten nicht vergessen werden darf, dass -insbesondere auch bei demenzkranken Menschen- die Qualität der Pflege nicht darunter leiden darf.
Den Einführungstermin per 01. Januar 2011 festzusetzen ist zwingend spitex BE notwendig.
Die lnkraftsetzung per 1. Juli 2009 ist unrealistisch. Eine unterjährige Einführung ist nicht sinnvoll und ist mit Risiken behaftet. Ebenso die lnkraftsetzung per 1. Januar 2010. Die betriebliche Umsetzung stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Die Finanzierungsmodalitäten müssen vor lnkraftsetzung klar sein, um eine erfolgreiche Umsetzung sicher zu stellen. Erst nach deren verbindlichen Festlegung können die dazu erforderlichen Anpassungen zielführend realisiert werden.
Obergrenze Patientenbeteiligung
Es ist zwingend, eine Obergrenze der Patientenbeteiligung für Pflegebedürftige, welche Spitex Leistungen beziehen, festzulegen.
Mit Einsätzen von max. 5 Std. pro Woche sind VAPP Mitglieder an effizientes Marta Affolter Arbeiten gewöhnt. Ihr Aufgabenbereich beinhaltet neben den Betreuungen der VAPP Patienten auch einiges an administrativem Aufwand welcher nur zum Teil verrechnet werden kann, und nicht zu vergessen, die zum Teil langen Anfahrtswege von Patient zu Patient.
Für Patienten, welche keine Ergänzungsleistung erhalten, ist der Betrag von 20% Selbstbehalt zu hoch.
Als "1 Mensch"-Betrieb sind VAPP Mitglieder darauf angewiesen Mehraufwand zu meiden. VAPP Mitglieder erhalten keine Spesen, auch tragen sie die Kosten für Weiterbildungen selber und haben keine bezahlten Urlaube.
Die Gemeinden des Kantons Zug leisten bereits heute einen abgestuften Bei- SOVOKO trag an die ungedeckten Pflegekosten. Die Beteiligung der Patientinnen/Patienten ist dahingehend zu präzisieren, dass es sich nicht um eine Jahrespauschale handelt (im Sinne von Selbstbehalten, keine Leistungen bis zum erreichen dieser Limite) sondern um eine anteilsmässige Eigenleistung.
Leider wird mit der neuen Regelung keine Definition der Ermittlung von Betreuungsleistungen ermöglicht. Auch die Pflegekosten als solches sind nicht klar definiert. Das heutige System der Bedarfsermittlung (BESA) beinhaltet auch Betreuungsleistungen. Dies ist aus Sicht der SOVOKO sinnvoll und ermöglicht es auch den nichtmedizinischen (nicht KVG-pflichtigen) Bedarf zu ermitteln.
Dies erfolgt bei den hauswirtschaftlichen Leistungen im Rahmen der Spitex (Rai-Homecare) bereits heute. Den Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim lediglich nach medizinisch-pflegerischen Kriterien zu beurteilen, lehnt die SO-VOKO ab. Die Bedarfsermittlungssysteme müssen diesem Umstand Rechnung tragen und eine Lösung auf Verordnungsstufe wäre angebracht. Gleichzeitig könnten Eckwerte und Rahmenbedingungen für pflegerische und betreuerische Leistungen festgelegt werden.
Die Umsetzung auf den 1. Juli 2009 ist unmöglich und eine geordnete kantonal korrekt geregelte neue Pflegefinanzierung per 1. Januar 2010 ist eine sehr grosse Herausforderung. Entweder sind entsprechende Übergangsfristen, - regelungen in die Verordnung aufzunehmen oder die Einführung ist auf einen späteren Zeitpunkt festzulegen.
Tout d'abord, nous constatons que les ordonnances d'application de la LAMal ARODEMS n'ont fait que multiplier et complexifier les actes administratifs, sans apporter de réelle amélioration dans les conditions de prise en charge des personnes
âgées, ni clarifier le financement. ARODEMS doit malheureusement relever que