Vorlage

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

3 Das BAG und die mit der Durchführung der Evaluation beauftragte Person können von den Inhaberinnen und Inhabern von Bewilligungen nach Artikel 8 Absatz 2 die anonymisierte Offenlegung derjenigen Daten verlangen, die für die Evaluation notwendig sind.

4 Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet dem Bundesrat nach Abschluss der Evaluation, erstmals spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes, Bericht und unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.

5 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

Art. 14b (neu) Förderung der Forschung

1 Der Bund kann Forschungsprojekte zu Auswirkungen der Untersuchung des Erbgutes von Embryonen in vitro und deren Auswahl, namentlich auf die Entwicklung von daraus hervorgegangenen Kindern, in Auftrag geben oder unterstützen.

2 Das BAG sowie Personen, die Forschungsprojekte durchführen, können von den Inhaberinnen und Inhabern von Bewilligungen nach Artikel 8 Absatz 2 die anonymisierte Offenlegung derjenigen Daten verlangen, die für die Forschung notwendig sind.

Art. 33 Untersuchung des Erbguts und Auswahl von Keimzellen oder Emb-

ryonen in vitro

Wer bei Fortpflanzungsverfahren das Erbgut von Keimzellen oder Embryonen in vitro untersucht und sie nach ihrem Geschlecht oder nach anderen Eigenschaften auswählt, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 5a erfüllt sind, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Art. 34 Abs. 2

2 Ebenso wird bestraft, wer ohne Bewilligung oder aufgrund einer durch unwahre Angaben erschlichenen Bewilligung Fortpflanzungsverfahren anwendet, Keimzellen oder imprägnierte Eizellen konserviert oder vermittelt oder Untersuchungen des Erbguts von Embryonen in vitro veranlasst.

Art. 37 Bst. dbis (neu) und Bst. e

Mit Haft oder mit Busse bis 100 000 Franken wird betraft, wer vorsätzlich:

dbis. die Meldepflicht nach Artikel 11a Absatz 1 verletzt;

e. aufgehoben