Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten

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Kontrolle der PID-Verfahren:

Das BAG wird gebührenpflichtige Bewilligungen für IVF-Zentren erteilen (Art. 8 Abs. 2) sowie Meldungen bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Artikel 5a Absatz 2 erfassen und auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüfen (Art. 11a Abs. 1 Bst. a). Bei Zuwiderhandlungen wird es entsprechende Massnahmen anordnen (Mahnung, Inspektion, Entzug der Bewilligung im Wiederholungsfall). Hierfür sind 100 Stellenprozente für die Sachbearbeitung sowie 30 Stellenprozente für den Mehraufwand des Sekretariats einzusetzen.

Für die Vornahme von Inspektionen der IVF-Zentren und der PID-Laboratorien (Art. 12) ist eine Stelle zu 80 Prozent oder die Übertragung an Dritte im gleichen Umfang vorzusehen.

Evaluation und Ressortforschung:

Das BAG hat die Aufgabe, die Wirkungen der PID-Regelung zu evaluieren (Art. 14a). Dies geschieht in mehreren Schritten, wobei in der Regel externe Expertinnen und Experten mit der Durchführung der einzelnen Teilschritte beauftragt werden. In chronologischer Abfolge handelt es sich um folgende Teilschritte:

- Das Monitoring beginnt vor dem Inkrafttreten der Vorlage. Gegenstand des Monitorings ist die Erhebung der Datengrundlage für die folgenden Schritte der Evaluation, insbesondere betreffend die PID-Praxis sowie die Auswirkungen der Regelung auf die Gesellschaft (Art. 14a Abs. 2 Bst. b und c).

- Die formative Evaluation wird etwa ein Jahr nach Inkrafttreten durchgeführt und prüft Aspekte der Vollzugsoptimierung. Dieser Teil der Evaluation ist insbesondere für die Übereinstimmung der gemeldeten Indikationen mit den Voraussetzungen nach Artikel 5a Absatz 2 von Bedeutung (Art. 14a Abs. 2 Bst. a).

- Die summative Evaluation beinhaltet eine abschliessende, systematische Bewertung der Wirkungen der neuen Regelung mit Erkenntnissen für allfällige Gesetzesanpassungen. Sie findet etwa vier Jahre nach Inkrafttreten statt.

Daneben hat das BAG die Möglichkeit, Forschungsarbeiten zu den Auswirkungen von PID-Verfahren, insbesondere zur Entwicklung von daraus hervorgegangenen Kindern, in Auftrag zu geben oder zu unterstützen (Art. 14b).

Für die Evaluation und die Forschungsaufträge ist jährlich mit Kosten in der Höhe von 500 000 Franken zu rechnen. Zusätzlich benötigt das BAG für die Betreuung und Koordination dieser Aufgaben 30 Stellenprozente.

Die für die vorgängig aufgeführten Aufgaben notwendigen Mittel sind in den aktuellen Finanzplanzahlen nicht eingestellt.