Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten
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Auswirkungen der Zulassung der PID wissenschaftlich zu untersuchen.114 Diese Befürchtungen sind ernst zu nehmen, und das Gesetz ist deshalb auch auf solche indirekten Auswirkungen hin zu evaluieren.
Buchstabe d sieht die Evaluation der Abläufe in der Verwaltung betreffend Vollzug und Aufsicht vor. Ziel ist, die Effizienz und Wirksamkeit der gewählten Vollzugsregelung zu überprüfen und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge zu erarbeiten.
Absatz 3 gibt der evaluierenden Behörde das Recht, die Herausgabe der für die Evaluation notwendigen, anonymisierten Daten von den Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern zu verlangen. Absatz 3 ist nötig, weil Artikel 170 BV allein hierzu keine ausreichende Rechtsgrundlage liefert. Für die Evaluation sind keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen erforderlich. Es reicht deshalb die anonymisierte Offenlegung der entsprechenden Daten.
Absatz 4: Zur Sicherstellung der Koordination auf der Ebene des Bundesrates ist es nötig, dass das federführende Departement dem Bundesrat über die durchgeführte Evaluation Bericht erstattet. Der Bundesrat kann auf diese Weise gegenüber der Legislative seinen Pflichten hinsichtlich Wirksamkeitsprüfung nachkommen, und allfällige Evaluationstätigkeiten der Legislativorgane erhalten eine materielle Grundlage. Die Frist für einen ersten Bericht auf fünf Jahre zu beschränken, erscheint angesichts der raschen Entwicklungen im Bereich der Biomedizin gerechtfertigt.
Auch für die Evaluation braucht es möglicherweise Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe. Abs. 5 verleiht dem Bundesrat die entsprechende Kompetenz.
Art. 14b Förderung der Forschung
Die PID wird erst seit Anfang der 1990er Jahre angewandt; langfristige Daten über etwaige Nebenwirkungen des Verfahrens können deshalb noch gar nicht vorhanden sein. Gleichwohl liegt auf der Hand, dass eine Technologie, die in so gravierender Weise in die Entstehung des menschlichen Lebens eingreift, der medizinischen Überwachung und Kontrolle bedarf. In diesem Sinn fordert die NEK-CNE, die Langzeitfolgen bei Kindern, die nach einer PID geboren wurden, wissenschaftlich zu evaluieren.115 Ebenso hat ein kürzlich veröffentlichter wissenschaftlicher Bericht zuhanden der EU-Kommission zur Praxis der PID in den Ländern der EU die mangelnde Nachsorge, namentlich im Sinne eines ‹long-term follow-up›, und deren Auswertung auf internationaler Ebene als schwerwiegendes Problem identifiziert.116
Gemäss Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe e der OV-EDI gehört es zu den Aufgaben des BAG, die Wirkung rechtsetzender Massnahmen auf die Gesundheit zu überprüfen, und Buchstabe b des gleichen Absatzes überträgt ihm das Recht zur Steuerung der Forschung auf dem Gebiet der Gesundheit. Absatz 1 ermöglicht es deshalb dem BAG, Forschungsprojekte zu den Auswirkungen der PID in Auftrag zu geben oder zu unterstützen. Namentlich sollen dabei die Auswirkungen der PID auf die im Anschluss daran geborenen Kinder untersucht werden, damit in der Forschung diskutierte Folgeschäden frühzeitig erkannt werden können (vgl. Fn. 21). PID-
114 NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 52.
115 NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 52.
116 Bericht «Preimplantation Genetic Diagnosis in Europe» der European Commission, 2007 (www.jrc.ec.europa.eu, Mai 2008), S. 78.