Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 74 Seiten
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Jährliche Kosten für den Vollzug ab Inkrafttreten des Gesetzes (in Franken):
Kostenbereiche Personalaufwand BAG* Sachaufwand BAG Total
(Fipos. A2100.0001) (Fipos. A2115.0001)
2011 Ab 2012 20112012
Kontrolle der PID-
Verfahren: 100%-Stelle
Sachbearbeitung zur
Erteilung von
Bewilligungen und
Meldewesen (inkl.
jurist. Unterstützung) 135 000 280 000
80%-Stelle für
Inspektionen und
Massnahmen
30%-Stelle für
Administration
Ressortforschungs- und
Evaluationsaufträge
30%-Stelle für die 34 000 200 000 500 000
Betreuung und
Koordination
Zwischentotal 135 000 314 000 200 000 500 000
Total Aufwand 2011 135 000 200 000 335 000
Total Aufwand ab 2012 314 000 500 000 814 000
*Personalaufwand einschliesslich Arbeitgeberbeiträge
Durch die erhobenen Bewilligungsgebühren werden nicht mehr als 10 000 Franken generiert (Fipos. E1300.0001).
Vorbereitung des Vollzugs:
Um den Vollzug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sicherzustellen, müssen bereits ab 2011 Mittel bereitgestellt werden. So ist die 100%-Stelle für die Sachbearbeitung bereits ab 1.1.2011 zu besetzen, und für den Aufbau und die Vorbereitung des Monitorings sind 200 000 Franken im Sachkredit einzuplanen. Die Rekrutierungs- und Ausbildungskosten sowie die Finanzierung der notwendigen Arbeitsplätze und -mittel gehen zu Lasten bestehender Kreditmittel.
Die zur Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe dargestellten Mittel sind im BAG nicht vorhanden und können weder BAG- noch departementsintern kompensiert werden. Aus diesem Grund sind die erforderlichen Ressourcen mit der Botschaft zum Gesetzesentwurf und im entsprechenden Bundesratsantrag zu beantragen und für 2011 in die Finanzplanung sowie in die Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich aufzunehmen. Ohne zusätzliche Mittel (Plafondserhöhung) kann die Änderung des FMedG nicht vollzogen werden.