Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/2: Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) - Revisionsbedürftigkeit · 8 Seiten
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3 Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen2
3.1 Empfehlung 1
Damit überhaupt eine einheitliche Diskussionsgrundlage geschaffen werden kann, müssen die Begriffe – wie sie im Zusammenhang mit dem Pflegekinderwesen gebraucht werden – einheitlich definiert werden. Die verschiedenen Kategorien von Pflegeverhältnissen und die verschiedenen Formen von Pflegefamilien müssen innerhalb eines verbindlichen Rasters definiert werden. Dies muss – zusammen mit anderen Basisarbeiten, wie sie an später folgenden Stellen in diesem Bericht formuliert werden – durch eine mit einem verbindlichen Auftrag eingesetzte ExpertInnengruppe erarbeitet werden.
Es ist ohne Zweifel wünschenswert, wenn in der Diskussion über das Pflegekinderwesen auf einheitliche, anerkannte Begriffe und Definitionen zurückgegriffen werden kann. Für den Bundesrat ist es aber nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, sondern der Wissenschaft, für einheitliche Begriffe und Definitionen zu sorgen.
Im Übrigen ist auf die Pflegekindervordnung zu verweisen, welche die für das Pflegekinderwesen wesentlichen Begriffe wie beispielsweise jene der Familienpflege, der Tagespflege und der Heimpflege umschreibt. Zumindest indirekt erschliesst sich daraus auch der Begriff des Pflegekindes. Namentlich die Abgrenzung zwischen der Familienpflege und der Heimpflege ist in der Pflegekinderverordnung bewusst offen gehalten, um die für die Kantone und die Praxis nötige Flexibilität zu gewährleisten.
3.2 Empfehlung 2
Es muss so rasch wie möglich eine zentrale Monitoringstelle geschaffen werden, welche die wesentlichen Parameter sammelt und statistisch auswertet. Diese Daten können – durch die für die Bewilligung des Pflegeplatzes zuständige Stelle – anonym gemeldet werden, das heisst ohne Namen der Kinder, der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern.
Die Empfehlungen 2 und 3 betreffen verwandte Themen. Sie werden daher unter Ziffer 3.3 gemeinsam behandelt.
3.3 Empfehlung 3
Um überhaupt die notwendigen Grunddaten für eine übergeordnete Steuerung des Pflegekinderwesens in der Schweiz zu erheben, muss auch in die Forschung investiert werden. Die Grunddaten müssen regelmässig erhoben werden (Anzahl Pflegekinder, Anzahl Kinder in Heimen, Verläufe von Platzierungen), die unterschiedlichen Modelle und Organisationsformen müssen erfasst, untersucht und bewertet werden. Insbesondere ist Wert auf kontinuierliche Praxisforschung zu legen, sodass die Erfahrungen, die in einem Projekt gewonnen werden, auch auf andere Projekte in anderen Regionen angewandt werden können. Nur so kann sich das Gesamtsystem Pflegekinderwesen weiterentwickeln.
2 Die Empfehlungen (Rahmen) sind wortwörtlich dem Expertenbericht entnommen.